Fallbeispiele der Wirtschaftsdetektei - Spesenbetrug
  
Wirtschaftsdetektei






 
 
Spesenbetrug

Abrechnungsbetrug oder Spesenbetrug ist leider ein weit verbreitetes Vergehen unter Arbeitnehmern. Mitarbeiter im Außendienst geben gerne mal Reiseberichte, Kilometerabrechnungen, Bewirtungs- und Hotelbelege ab, die nicht immer ganz korrekt sind. Diese heimlich hinzugefügten Kilometer oder Stunden halten sie oft für ein Kavaliersdelikt. Doch für das Unternehmen summiert sich der Schaden aus den nicht erbrachten Arbeitsleistungen und falsch abgerechneten Geldleistungen.

Die Möglichkeiten eines Betruges bezüglich Kilometerabrechnungen, Spesenabrechnungen und Stundenabrechnungen sind vielseitig, deshalb ist es umso wichtiger, sich in solchen Fällen auf die professionelle Hilfe der Detektei DETEKTIV AG zu setzen.


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Kleine Unstimmigkeiten bei den Abrechnungen oder geringere Umsätze der Mitarbeiter, lassen das Misstrauen der Prüfer wachsen. Ihnen als Unternehmer helfen hier nur klare Fakten und Beweise.

Die Detektive der Detektei DETEKTIV AG überwachen Ihre Mitarbeiter und dokumentieren deren Verhalten um gerichtsverwertbare Beweise zu liefern. Spesenbetrug ist ein Arbeitsvertragsverstoß und dieses Vergehen wird im Arbeitsrecht als fristloser Kündigungsgrund bei den Gerichten anerkannt.

Gleich ob Führungskraft oder Mitarbeiter im Außendienst, im Rahmen der Berufstätigkeit anfallende Kosten für Hotelübernachtungen, Bewirtung oder Benzin müssen erst einmal aus eigener Tasche des Arbeitnehmers vorgestreckt werden. Anhand von Quittungen, Belegen und Kilometergeldabrechnungen wird dann gegenüber dem Arbeitgeber abgerechnet. Ein bewährtes Vorgehen, solange das Geschäft  gut läuft.


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Warnsignale für den Arbeitgeber, einen Mitarbeiter zu überprüfen, sollten sinkende Verkaufszahlen bei gleichbleibenden Reisekosten und Spesen sein, weniger Neukunden als üblich oder gehäufte Nachfragen von Kunden, wann denn mal wieder ein Mitarbeiter Zeit für sie hätte. In allen Fällen könnte es sein, dass ein Mitarbeiter seine Stundenzettel und seine Abrechnungen manipuliert. Um die verdächtigten Mitarbeiter des Spesenbetruges zu überführen, empfiehlt es sich für den Arbeitgeber, eine seriöse Detektei zu beauftragen.

Denn zunehmend wird von betrügerischen Mitarbeitern die Spesenabrechnung dazu genutzt, sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, indem nach oben frisierte Hotelrechnungen und überhöhte Bewirtungskosten vorgelegt und abgerechnet werden. Häufig werden Unterschriften gefälscht, Belege zurückdatiert und Geldbeträge nach oben korrigiert.

Werden Angestellte oder Außendienstmitarbeiter beim Frisieren der Spesenabrechnungen ertappt, wird so getan, als ob die fraglichen Parkbelege oder Tankquittungen für den Dienstwagen "irrtümlich" eingereicht wurden. Tatsächlich aber hat die Ehefrau mit dem Zweitwagen getankt. Oder sie fährt den Firmenwagen während einer Dienstreise ihres Mannes selbst.


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Da es sich bei Spesenbetrug um eine Vermögensstraftat handelt, die für den Arbeitgeber mit einem nachhaltigen Vertrauensverlust  einhergeht, sieht die Rechtsprechung vor, durch alle Instanzen sehr streng mit jeder Form von Spesenbetrug umzugehen. Denn der Arbeitgeber muß nicht ein weiteres Mal riskieren, vom fraglichen Mitarbeiter betrogen zu werden.

Eine seriöse Detektei wie die Traditionsdetektei Detektiv AG kann mit Ermittlungen und Personenüberwachungen durch einen privaten Wirtschaftsdetektiv rasch belegen, dass zum Bespiel ein verdächtigter Außendienstmitarbeiter die angeblich angefahrenen Kunden gar nicht besucht hat und durch fingierte Tagesberichte den Eindruck erweckte, über 12 Stunden im Arbeitseinsatz gewesen zu sein. Wenn nun der Außendienstler seine Tätigkeiten bereits kurz nach Mittag beendet und sich zu Hause aufhält, um privaten Angelegenheiten nachzugehen, kann ein Privatdetektiv im Rahmen seiner Observationen und Dokumentationen zweifelsfrei belegen, dass sich der Mitarbeiter durch Abgabe falscher Tagesberichte einen zusätzlichen finanziellen Vorteil verschafft hat, da bei der angegebenen Arbeitszeit von mehr als zwölf Stunden von seinem Arbeitgeber grundsätzlich ein erhöhter Spesensatz zur Verfügung gestellt wird.


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Lesen Sie hierzu in unseren Fallbeispielen, wie die Detektei DETEKTIV AG in vielen Fällen rund um die Themen Spesenmanipulation, Abrechnungsbetrug und Mitarbeiterüberwachung erfolgreich ermitteln und aufdecken konnte.

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