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Alsfeld: umfassende Ermittlungen wegen Belästigung

Alsfeld: umfassende Ermittlungen wegen Belästigung

Im hessischen Alsfeld ist eine junge Frau belästigt worden. Wie die Ermittler der Polizei mitteilen, wurde die 16-Jährige von einem ihr unbekannten Mann angehalten und geküsst. Der Mann nutzte die Überraschung der Frau schamlos aus und hielt diese zudem fest. Die Tat ereignete sich am frühen Morgen des 14. Juli, einem Samstag. Tatort war der Burgmauerweg, der um diese Uhrzeit nur sehr wenig frequentiert ist. Nach Angaben der 16-Jährigen traf sie auf einen Mann nordafrikanischen Aussehens, konnte sich allerdings losreißen und alleine nach Hause finden.

Die Polizei nahm aufgrund der schnell gemachten Personenbeschreibung einen 39-Jährigen fest, der derzeit als tatverdächtig gilt. Ermangelst Zeugen würde jedoch in einem Prozess Aussage gegen Aussage stehen. Der Burggrabenweg in Alsfeld wird nicht von einer Videoüberwachung gesichert, sodass keinerlei externe Beweise für die Tat bzw. für die Mitwirkung des Mannes existieren.

Es ist jedoch so, dass laut der Schülerin mögliche Zeugen existieren. Offensichtlich befand sich der Fahrer eines weißen Fahrzeugs des Herstellers Audi in unmittelbarer Nähe und könnte das Geschehen beobachtet haben. Darüber hinaus ist von einer Person auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Rede, die ebenfalls als Zeuge fungieren könnte. Von Seiten der Polizei Alsfeld wird aus diesem Grund um sachdienliche Hinweise gebeten, damit die Ermittlungen erfolgreich abgeschlossen werden können.

Die Mithilfe der Bevölkerung kann natürlich auch zu einer Entlastung der derzeit festgenommenen und unter Verdacht stehenden Person führen, weshalb Aufklärung dringend Not tut.

Grundsätzlich ist eine Anklage wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung möglich. Die junge Frau hat offenbar direkt Anzeige gegen unbekannt eingereicht und damit die Strafverfolgung in die Wege geleitet. Ob auch noch zivilrechtliche Ansprüche existieren bzw. geltend gemacht werden können, lässt sich nur schwer beurteilen. Dies wäre nur dann möglich, wenn aus dem Schock über die versuchte Körperverletzung Nachteile für das Leben des Opfers resultieren. Ggf. lässt sich in diesem Kontext sogar von einer versuchten Vergewaltigung sprechen, doch wären hierfür präzise Zeugenaussagen erforderlich.

Quelle: Fuldaer Zeitung
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.