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Bad Brückenau: organisierter Diebstahl in Drogeriemarkt

Bad Brückenau: organisierter Diebstahl in Drogeriemarkt

Es ist ein Diebstahl der besonders dreisten Weise, der sich in Bad Brückenau ereignete. Besonders problematisch erscheint dabei, dass es sich um eine jugendliche Tätergruppe handelt, die zum Teil sogar noch nicht strafmündig ist. Darüber hinaus zeigte sich eine minutiös organisierte Zusammenarbeit zwischen den jungen Straftätern, die jedoch aufgrund aufmerksamer Ermittler aufgedeckt und vereitelt werden konnte.

Konkret ging es dabei um einen Diebstahl in einem Drogeriemarkt, der durch eine 17-Jährige durchgeführt wurde. Die junge Frau hatte zuvor bereits Waren an der Kasse des Drogeriemarktes bezahlt, jedoch eine Reihe weiterer Artikel in ihrer Tasche verstaut. Wenngleich in dem Markt offensichtlich keine Videoüberwachung installiert war, existierten Sicherungsanlagen, die sogleich Alarm schlugen. Heraneilende Mitarbeiter der Drogerie sowie die zur Hilfe gerufene Polizei fanden Artikel im Wert von mehr als 80 Euro, die sich sowohl in der Tasche als auch unter der Jacke versteckten.

Nachdem die 17-Jährige gestellt wurde, belastete sie zudem zwei weitere Personen im Alter von elf und 13 Jahren. Nach beiden wurde eine Personensuche organisiert, die schließlich am Busbahnhof von Bad Brückenau endete. Das 13-jährige Mädchen hatte weiteres Diebesgut in ihrem Rucksack, das sichergestellt werden konnte. Der elfjährige Junge gilt ebenfalls als Mittäter, kann jedoch aufgrund seines Alters in keiner Weise belangt werden. Bei beiden Kindern wurden die Erziehungsberechtigten herbeigerufen und umfassend informiert. Es ist nun durchaus möglich, dass fortan das Jugendamt in Erscheinung tritt und überprüft, ob das Umfeld für das Aufwachsen der straffällig gewordenen Kinder geeignet ist.

Die 17-Jährige ist hingegen bereits strafmündig und dürfte aufgrund des Diebstahls nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Sofern es sich um die erste Straftat handelt, ist mit einer Verwarnung und ggf. Sozialstunden zu rechnen. Weitere Möglichkeiten sind der Jugendarrest sowie Haftstrafen, was allerdings angesichts der Situation nicht angemessen erscheint. Dennoch ist ein entschlossenes Vorgehen der Jugendrichter zu erwarten, damit so schnell wie möglich Konsequenzen für das Tun aufgezeigt werden.

Quelle: In Franken.de
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.