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Bad Friedrichshall: mehrfache Ermittlungen im Autobereich

Bad Friedrichshall: mehrfache Ermittlungen im Autobereich

In Bad Friedrichshall ist es in der jüngeren Vergangenheit gleich mehrfach zu Straftaten in Zusammenhang mit Fahrzeugen gekommen. Die Taten sind sehr unterschiedlich, enthalten jedoch beide durchaus ungewöhnlich Aspekte. Ende September schafften es die Ermittlungen gegen einen 24-jährigen Mann in Bad Friedrichshall in die Schlagzeilen. Dieser hatte unter Alkoholeinfluss eine Verkehrsinsel überfahren, als er aus Neckarsulm in Richtung Bad Friedrichshall unterwegs war. Der Unfall ereignete sich an der Einmündung zur Bergrat-Bilfinger-Straße und resultierte daraus, dass der alkoholisierte Mann die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Bauarbeiter, die sich auf der Bahnbrücke befanden, konnten das Geschehen genau beobachten und traten in der Folge als Zeugen auf. Im Rahmen des Unfalls überfuhr der Fahrer eine Verkehrsinsel und demolierte in diesem Kontext ein Verkehrszeichen. Danach steuerte der Fahrer, der gemeinsam mit einer anderen Person im Fahrzeug war, dieses in eine Nothaltebucht der Bundesstraße.

Die Ermittler der Polizei konnten die Tat sehr schnell rekonstruieren, was vor allem daran lag, dass der Unfallverursacher sein Kennzeichen an der Unfallstelle verloren hatte. Mit anderen Worten hat er dort eine regelrechte Visitenkarte hinterlassen, was eine Identifizierung ermöglichte. Noch in der Nothaltebucht wurde dem Mann der Führerschein entzogen, was auch an einer gemessenen Alkoholkonzentration von 1,5 Promille lag. Es steht angesichts der Schwere der Tat zu erwarten, dass das Fahrverbot auch vor Gericht bestand hat und es einige Monate dauert, bis wieder gefahren werden kann. Hinzu kommt, dass es sich auch um eine Unfallflucht und eine Sachbeschädigung handelt, was erschwerend hinzu kommt.

Eine komplett andere Konstellation fanden die Ermittler einige Tage zuvor, ebenfalls Ende September in Bad Friedrichshall vor. Dort kaufte ein 36-Jähriger offensichtlich ein Transportfahrzeug, das 74 Altreifen geladen hatte. Die Ladung war Teil des Verkaufs und hätte sach- und fachgerecht entsorgt werden müssen. Stattdessen zog es der frisch gebackene Autobesitzer vor, die Reifen auf einen Parkplatz in der Lindenbergstraße bzw. vor dem dortigen Altpapiercontainer abzuwerfen, was als unerlaubte Abfallbeseitigung gilt. In diesem Fall suchen die Ermittler noch nach Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben.

Quelle: Stimme.de
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.