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Berchtesgaden: Versicherungsbetrug?

Berchtesgaden: Versicherungsbetrug?

Im bayerischen Berchtesgaden wurde 2016 ein besonders skurriler Fall verhandelt. Nach Ansicht einer Versicherung hatte ein 68-jähriger Mann einen Versicherungsbetrug versucht, was dieser jedoch abstritt. Entsprechend wurde die Frage geklärt, ob die Versicherung zahlen muss.

Passiert war, dass der Rentner mit einem 33 Kilogramm schweren Schäferhund zusammengestoßen war. „Camillo“, so der Name des Hundes, wollte den Mann lediglich begrüßen, schlug ihm dabei jedoch eine Zahnbrücke aus. Die Halterin trat vor dem Oberlandesgericht München als Zeugin auf und bestätigte die Angaben des Geschädigten. Nach Ansicht der Richter vor dem 3. Senat handelte es sich in der Tat um einen „kuriosen Fall“, bei dem es jedoch immerhin um 5.500 Euro ging.

Die Beseitigung des Schadens an der Brücke wurde mit dieser Summe taxiert, wobei die Krankenkasse keinen Anteil trug. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Traunstein dem Rentner Recht gegeben und ihm den Schadensersatz zugesprochen. In der Folge klagte jedoch die Haftpflichtversicherung der Hundehalterin und witterte Versicherungsbetrug. Fakt ist, dass die Zahnbrücke des 68-jährigen bereits 30 Jahre alt war und entsprechend nicht mehr die vollständige Festigkeit zu erwarten war. Nichtsdestotrotz erkannten die Richter die Geschichte als glaubhaft an und verneinten den Verdacht auf Versicherungsbetrug. Am Ende wurde ein Vergleich in Höhe von 3.250 Euro geschlossen, mit dem beide Parteien zufrieden gewesen sein dürften.*

Wenn Sie Hilfe bei der Aufklärung eines Versicherungsfalls benötigen, dann rufen Sie uns einfach unverbindlich und gebührenfrei an. Lassen Sie sich von uns professionell und kompetent beraten. Wir ermitteln im Zweifel und legen gerichtsverwertbare Beweise vor.

Die Mitarbeiter der A.M.G. Detektiv AG verfolgen Versicherungsbetrug für Haftpflichtversicherungen, wenn Versicherungsnehmer durch vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder die Umwandlung von Eigen- in Fremdschäden Versicherungsleistungen erschwindeln. Unseren Mandanten kommt unsere langjährige Erfahrung als Detektei zugute.

Die Kosten für einen Detektiveinsatz lassen sich laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs BGH als Teil der Prozesskosten einbringen, die die unterlegene Partei zu zahlen hat. Oft gelingt die Aufklärung bereits in der ersten Woche, die Versicherern bei mittleren Schäden vierstellige Beträge einsparen kann.

Andernfalls können wir aber im Zweifelsfall auch Versicherungsnehmern helfen, ihre Seite der Geschichte zu belegen durch Beweise und Zeugenaussagen, die vor Gericht Stand halten.

Mitarbeiter von Versicherungen bekommen so manch einen Bären aufgebunden. Diese Geschichten sind aber wirklich passiert.

Mit einem Känguru auf der Straße hatte ein 30-jähriger Autofahrer in der Oberpfalz so gar nicht gerechnet. Er war dementsprechend irritiert. Auf der Flucht vor seinem Besitzer, einem Zoohändler, war das Beuteltier auf die Straße und geradewegs vor sein Auto gelaufen – oder soll man sagen gehüpft? Das Tier kam mit dem Schrecken davon, das Auto mit einem Blechschaden am Kühlergrill in die Werkstatt.

Mit einem weiteren exotischen Ausreißer hatte es eine Frau in Teltow bei Potsdam zu tun bekommen. Ein freilaufendes Kamel machte 2011 die Straßen am südwestlichen Stadtrand Berlins unsicher: Das aus einem Wanderzirkus geflohene Tier biss der Passantin auf dem Bürgersteig in die Hand. Die Verletzte wurde in eine Berliner Klinik gebracht. Polizisten nahmen eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung auf. Der Besitzer bekam eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

*Quelle: Süddeutsche Zeitung

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.