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Betrug auf Mallorca: Gesetz stoppt „Durchfall-Masche“

Betrug auf Mallorca: Gesetz stoppt „Durchfall-Masche“

Änderung des britischen Verbraucherschutzgesetzes notwendig 

Auf Mallorca hat sich in den letzten Jahren eine legale Form von Versicherungsbetrug entwickelt, die zu erheblichen Schäden bei den Hoteliers führte. Hintergrund war ein britisches Gesetz, wonach die Kosten für eine Hotelunterbringung immer dann zurück erstattet werden müssen, wenn eine Lebensvergiftung eingetreten ist. Als Beweis reichte den britischen Richtern meist ein Beleg über den Kauf von Durchfallmitteln, sodass die Reiseveranstalter in den Verhandlungen meist den Kürzeren zogen.

Diese Gesetzeslücke hatte dazu geführt, dass rund 20 Prozent aller britischen Urlauber von windigen Juristen angesprochen wurde und die „Durchfall-Masche“ in die Wege geleitet wurde. Deren Lohn war ein Teil der Entschädigung, die immer dann floss, wenn eine Lebensmittel-Vergiftung vorgetäuscht wurde.

Seitens der Reiseveranstalter wurden die Kosten in nahezu jedem Fall eins zu eins auf das Hotel als vermeintlichem Verursacher der Lebensmittelvergiftung abgewälzt. In der Folge entschieden sich einige Unterkünfte dazu, die Zusammenarbeit mit britischen Reiseveranstaltern kurzerhand zu beenden, während andere lediglich keine Mahlzeiten mehr anboten. So entstand eine Situation, in der es letztlich nur Verlierer gab.

Das britische Justizministerium hat nun endlich die Reißleine gezogen und möchten dem dreisten Versicherungsbetrug Einhalt gebieten. So wurde das nationale Verbraucherschutzgesetz entsprechend geändert und ermöglicht nicht mehr ohne Weiteres, eine Lebensmittelvergiftung in einem fremden Land anzugeben. In welcher Form das Gesetz geändert wird, ist aktuell nicht bekannt und auch ein konkreter Zeitpunkt wurde noch nicht kommuniziert.

Fakt ist hingegen, dass allein im Jahr 2017 Reklamationen in Höhe von 50 Millionen Euro eingegangen waren. Die Anzeigen von Hoteliers und Reiseveranstaltern mehrten sich und zudem stiegen zuletzt die Preise für Pauschalreisen, da die Verluste naturgemäß eingepreist werden müssen. So haben sich einige Personen auf Kosten der Allgemeinheit bereichert und dafür gesorgt, dass dem Tourismus empfindlicher Schaden zugefügt wurde. Besonders drastisch waren die Auswirkungen in Alcúdia und Calvià, da hier die meisten Briten ihren Urlaub verbringen.

Für 2021 wird zu Vorsicht bei Buchungen eines Insel-Urlaubs bei dem Düsseldorfer Unternehmen Mallorca17 geraten, das ein neues Genossenschafts-System vorstellt. Mitglieder bei Mallorca17 zahlen eine Aufnahmegebühr von 1.000 Euro und dann monatlich 25 Euro, bekommen dafür Punkte und können dann Urlaub im „eigenen“ Hotel auf Mallorca machen. Die Punkte sind sechs Jahre gültig und übertragbar. Verloren gehe nichts: Wer kündigt, bekommt laut Pressemitteilung die 1.000 Euro Aufnahmegebühr zurück. Genauere Angaben zum Hotel werden nicht gemacht, lediglich erfährt man, dass es 50 Zimmer hat und eine Stunde von Palma entfernt liegt.

Quelle: Mallorca Zeitung

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.