*
Unverbindliche Telefonische Sofortberatung
*Anrufweiterleitung zum
nächsten Büro, Ortstarif.

0800 8448446
Kostenlose Hotline
24 Stunden - 365 Tage im Jahr
info@detektiv.ag
Jetzt anrufen Kontaktformular Rückrufservice WhatsApp Beratung
+49 172 8448446

asd

Bewährungsstrafe und weitere Ermittlungen wegen Einbruch

Bewährungsstrafe und weitere Ermittlungen wegen Einbruch

Es war einer der spektakulärsten Kriminalfälle, die sich in den letzten Jahren in Laufach ereignet hatten. Nach einem Einbruch in das dortige Feuerwehrhaus kam es zu einer Verfolgungsjagd, in deren Kontext der Fahrer des Fluchtfahrzeugs bei Tempo 200 km/h sogar kurzzeitig die Beleuchtung an seinem Fahrzeug abschaltete. Des Weiteren wurde das Diebesgut auf die Straße geworfen, sodass es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelt. Den Ermittlern gelang es im Zuge ihrer Fahndung lediglich, den Fahrer des Fluchtautos festzunehmen. Die beiden Mittäter sind weiterhin auf der Flucht.

Am Amtsgericht Aschaffenburg fand nun der Prozess gegen den 35-jährigen Mittäter statt. Der Mann hatte offensichtlich keinen Einbruch verübt, war aber der Fahrer des Fluchtfahrzeugs und entsprechend in die Geschehnisse involviert. Die Richter sahen die Mittäterschaft als erwiesen an und verhängten eine Haftstrafe von zwei Jahren, die jedoch auf Bewährung ausgesetzt wurde. Es steht daher zu vermuten, dass der Mann zuvor nicht auffällig wurde, denn sonst wäre die Strafe sicherlich empfindlicher ausgefallen.

Im Rahmen des Diebstahls bzw. der Einbrüche in Laufach wurden Feuerwehrhäuser im Ort selbst sowie im nah gelegenen Waldaschaff aufgebrochen. In diesem Zusammenhang entstand ein Sachschaden in Höhe von 8.000 Euro, der aus dem Entwenden wichtiger Gerätschaften der Feuerwehr entstand. Fest steht, dass es sich bei den Einbrechern um ein Trio handelt, womit auch schon von bandenmäßiger Kriminalität gesprochen werden muss.

Derzeit laufen die Ermittlungen nach den beiden anderen Tätern auf Hochtouren. Von Seiten des Fahrers kamen offenbar keine belastenden Informationen, sodass aktuell keine Spur vorhanden ist. Ebenfalls nicht bekannt ist deren Identität und die Frage, wer bei den Straftaten federführend war bzw. die Planungen leitete. Auch hier steht zu vermuten, dass die Ermittler nicht den Fluchtfahrer als Hauptverantwortlichen identifizierten, was an der Milde des Urteils deutlich wird.

Man darf gespannt sein, wie und wann die Ermittlungen weitergehen und ob diese doch noch zum Erfolg führen.

Quelle: Primavera 24
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.