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Düsseldorf: kein Patentschutz für Patentverwerter

Düsseldorf: kein Patentschutz für Patentverwerter

Stehen im Bereich Patentrecht neue Zeiten vor der Tür? Das Landgericht Düsseldorf hat zumindest einem Patentverwerter keinen Patentschutz zugestanden und dafür gesorgt, dass eine Klage zurückgenommen wurde. Konkret handelte es sich um das Unternehmen Munitech, das gegen eine ganze Reihe von Mobilfunkunternehmen geklagt hatte. Es ging dabei um einen Verstoß gegen das Patentrecht in vier Fällen, wobei die einzelnen Patente jeweils als standardessentiell gelten.

ZTE, Google und die Deutsche Telekom schlossen mittlerweile einen Vergleich mit dem Unternehmen und billigte somit den Patentschutz. Vodafone ging indes gegen die Klage vor und konnte auf diese Weise ein Pfandrecht für die Patente erstreiten. Im Fokus stehen vier Patente, die in früheren Jahren der Firma Siemens gehörten (EP 1 326 469, EP 1 326 470, EP 1 400 077, EP 1 125 463).

Munitech reichte vor dem Landgericht Düsseldorf eine Patentrecht -Klage mit einem Streitwert in Höhe von 7,5 Millionen Euro ein. Das Gericht teilte die Klage jedoch in mehr als 30 Einzelklagen auf und legte jeweils einen Streitwert von fünf Millionen Euro zugrunde. Die Folge: die Prozesskosten stiegen massiv an und auch das Risiko für Munitech wurde in die Höhe geschraubt. Aus diesem Grund wurde der Vorstoß zu risikoreich und unattraktiv.

Entsprechend nahm der Patentverwerter seine Klage gegen Vodafone zurück. Der Mobilfunkkonzern möchte allerdings auch keine Prozesskosten zahlen und machte eine nachteilige Vermögensverschiebung geltend. Dank der Arrestbefehle des Landgerichts Düsseldorf kann das Unternehmen die Patente nun pfänden. Die Pfändung wurde sogar in die Rolle beim Deutschen Patentamt eingetragen, was gemeinhin als ungewöhnlich gilt. Hintergrund ist eine Sperre hinsichtlich eines Verkaufs der Patente an einen anderen Patentverwerter. Dieser kann erst dann durchgeführt werden, wenn Vodafone seine Prozesskosten erhalten hat und die Patente wieder freigibt.

Ob dieser Patentrecht-Fall eine Wende darstellt, bleibt abzuwarten. Tatsache ist jedoch, dass dieses Mal nicht wie in anderen Fällen ein lukrativer Vergleich zustande kam, sondern ein Unternehmen erfolgreich Gegenwehr gegen einen Patentverwerter geleistet hat.

Ende 2020 wurde im Bundestag der Gesetzentwurf für das seit vielen Jahren geplante neue EU-Einheitspatent verabschiedet. Ende 2020 wurde im Bundestag der Gesetzentwurf für das seit Jahren geplante neue EU-Einheitspatent verabschiedet. Bereits 2017 hatte das Parlament den Entwurf befürwortet, bei der Entscheidung waren aber nur 38 von 630 Abgeordneten anwesend.

Quelle: Juve.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.