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Düsseldorf: Patentrecht-Urteil regelt Ausstellen auf Messen

Düsseldorf: Patentrecht-Urteil regelt Ausstellen auf Messen

KI-unterstützte Software durchsucht Online-Marktplätze nach Fälschungen

Im Patentrecht und beim Thema Patentschutz geht es immer auch um die Frage, wann ein Produkt überhaupt angeboten wird und wann nicht. Das Landgericht Düsseldorf (4a O 90/15) hat in diesem Kontext ein klares Urteil gefällt und bezieht auch Fachmessen in das Patentrecht mit ein. Verkürzt heißt es hier, dass der Begriff des Anbietens wirtschaftlicher Natur ist und sich darauf bezieht, dass ein Gegenstand nachgefragt wird und augenscheinlich der Erwerb der Verfügungsgewalt möglich ist. Entsprechend handelt es sich bereits um einen Verstoß gegen den Patentschutz, wenn eine gefälschte oder plagiierte Ware im Rahmen einer inländischen Fachmesse präsentiert wird. Eine Ausnahme bildet ggf. die Teilnahme an einer reinen Leistungsschau.

Vorangegangen waren eine Reihe anderslautender Urteile zum Patentrecht, unter anderem durch das LG Mannheim, Urteil vom 29. Oktober 2010 – 7 O 214/10. Hier hieß es noch, dass im reinen Ausstellen eines Erzeugnisses keine „Erstbegehungsgefahr für ein Anbieten“ bestehe.

Gemäß Patentrecht lässt sich auch von einer Verletzung sprechen, wenn das anbietende Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat, denn schließlich wird eine Ware auch in diesem Fall auf einer inländischen Messe angeboten bzw. werden Handelsbeziehungen zum Zweck des Verkaufs geknüpft. Lediglich das reine Präsentieren von Projektstudien kann in manchen Fällen eine Abweichung darstellen.

Im Sommer 2020 stellte ein Berliner Start-up eine KI-unterstützte Software vor, die Online-Marktplätze und Social Media nach potenziellen Fälschungen durchsucht und diese IT-basiert entfernt. Imitate von Produkten „made in Germany“ sind verantwortlich für Wirtschaftsschäden in Millionenhöhe. Den Schutz deutscher Ingenieursarbeit gewährleistet das Start-up Sentryc via künstlicher Intelligenz (KI). Das Unternehmen spürt Fälschungen auf; per Klick kann der Patentinhaber sie aus dem Netz nehmen.

Studie „Produktpiraterie 2020“

Im Mai veröffentlichte der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA) die Studie „Produktpiraterie 2020“. Der Umsatzschaden durch Plagiate lag 2020 bei 7,6 Milliarden Euro – gegenüber 2018 ein Anstieg um 300 Millionen Euro. Das macht 4,9 % des Jahresumsatzes von jedem Unternehmen aus. Der Imageschaden durch Plagiate kann enorm sein, denn bleibt ein Produkt hinter den Erwartungen zurück, kaufen Kunden bei der nächsten Bestellung das eines anderen Herstellers. Gefährliche Folgen sind ein weiteres Problem, gefälschte Komponenten und Ersatzteile können zu Unfällen führen.

Quelle: Ferner Alsdorf

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.