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Düsseldorf: Pharmakonzern erhält Lizenz gemäß Patentrecht

Düsseldorf: Pharmakonzern erhält Lizenz gemäß Patentrecht

Vor dem Landgericht Düsseldorf hatte der US-Konzern Merck bereits einen ersten Erfolg gefeiert. Bei dem Verfahren ging es um das Patentrecht bzw. den Patentschutz für ein AIDS-Medikament des japanischen Mitbewerbers Shionogi. Merck hatte vor Gericht und später auch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Zwangslizenz erstritten. Nun ist der Prozess in eine nächste Runde gegangen, bei der die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts das zuvor erteilte Patent zum HIV-Wirkstoff Raltegravir widerrufen hat (Az. T1150/15 3.3.01).

Seitens der Japaner wurde zunächst in Düsseldorf wegen Patentrechtverletzung gegen Merck geklagt, was zu dem Antrag auf Zwangslizenz führte. Sollte das zugrundeliegende Patent nicht mehr existieren, ist auch die anhängige Klage obsolet und dürfte zur umgehenden Einstellung führen. Noch ist es jedoch so, dass für November ein Termin des Bundespatentgerichts anberaumt ist.

Für die Öffentlichkeit hatte der Streit um den Patentschutz für das Medikament Isentress eine große Bedeutung. So stand zwischenzeitlich zu befürchten, dass ein großer Teil der betroffenen Bevölkerung nicht mehr über das erprobte Aids-Medikament verfügen dürfe. Entsprechend argumentierten auch das Bundespatentgericht und der Bundesgerichtshof, die die Zwangslizenz befürwortet hatten. Da Isentress bei HIV-Patienten weit verbreitet ist und vor allem bei Schwangeren sowie Neugeborenen und frisch infizierten HIV-Patienten Vorteile hat, darf das Medikament nicht vorenthalten werden.

Ein weiterer Grund besteht darin, dass im Vorfeld nach einer Lizenz zu angemessenen Bedingungen gefragt wurde und das japanische Unternehmen diese schlichtweg verweigerte. Aufgrund des öffentlichen Interesses ist es in Deutschland möglich, die Lizenz zu erzwingen, da die Gesundheit noch immer über den Verwertungsinteressen einzelner Unternehmen steht. Es ist allerdings auch so, dass Zwangslizenzen einen Sonderfall darstellen und überaus selten erteilt werden.

Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht getroffen, da auch in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden entsprechende Rechtsstreits laufen. Interessant ist in diesem Kontext auch, dass sich beide Unternehmen gleich von mehreren Teams aus Patentanwälten und Juristen vertreten lassen, die unter anderem aus Düsseldorf, München und London stammen.

Quelle: Juve.de
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.