*
Unverbindliche Telefonische Sofortberatung
*Anrufweiterleitung zum
nächsten Büro, Ortstarif.

0800 8448446
Kostenlose Hotline
24 Stunden - 365 Tage im Jahr
info@detektiv.ag
Jetzt anrufen Kontaktformular Rückrufservice WhatsApp Beratung
+49 172 8448446

asd

Ermittlungen gegen Fluggesellschaft wegen Schwarzarbeit

Ermittlungen gegen Fluggesellschaft wegen Schwarzarbeit

Die „Finanzkontrolle Scheinselbständigkeit“ (FKS) hat unlängst umfangreiche Ermittlungen gegen eine bekannte Billigfluglinie eingeleitet. So kam es zu diversen Hausdurchsuchungen bei Piloten, die für Ryanair gearbeitet hatten. Die Vereinigung Cockpit (VC) geht in diesem Kontext offensichtlich davon aus, dass das Unternehmen Schwarzarbeit vermutet, die durch Leiharbeitsfirmen und vermeintlich selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Seitens des VC wurde Ryanair umgehend dazu aufgefordert, die vermeintliche Schwarzarbeit zu beenden und die Piloten in ein echtes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Einer der Gründe für die Forderung liegt auch darin, dass es sich bei der Luftfahrt um einen sicherheitssensiblen Bereich handelt, bei dem ein Preiskrieg letztlich zu Lasten der Allgemeinheit gehen kann.

Möglich wird die unterstellte Schwarzarbeit dadurch, dass rund zehn Prozent der Piloten in Deutschland arbeitslos sind. Manche Unternehmen nutzen diese Situation aus und sorgen für atypische Beschäftigungsverhältnisse, bei denen keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden müssen. Folgt man einer Studie der Universität Gent, so befinden sich derzeit rund 16 Prozent aller Piloten in prekären Arbeitsverhältnissen und das bei steigender Tendenz.

Die Schwarzarbeit in der Branche geht sogar so weit, dass Piloten mancherorts nur dann eingestellt werden, wenn sie sich zum Status eines „Contractors“ verpflichten. Dieser beinhaltet, dass auf jedwede Absicherung verzichtet wird und zudem die Ausbildungskosten in Höhe von rund 30.000 Euro an das Unternehmen gezahlt werden. Ein weiterer Bestandteil der Verträge ist offensichtlich eine Strafe in Höhe von 5.000 Euro, wenn innerhalb der ersten drei Monate die Tätigkeit für die Fluggesellschaft beendet wird.

Die Ermittler haben bislang keinerlei Stellungnahme über das Ergebnis der Hausdurchsuchungen abgegeben. Ryanair meinte hierzu, dass lediglich Partnerunternehmen betroffen gewesen seien und man selbst stets steuerliches Wohlverhalten seitens seiner Piloten erwartet hätte. Die VC vertritt die Auffassung, dass dies „wie Hohn anmutet“ und weist zudem darauf hin, dass Piloten im gesamten Luftfahrtbereich das schwächste Glied sind.

So steht letztlich Aussage gegen Aussage. Auf der einen Seite stehen die Piloten mit der Vereinigung Cockpit, auf der anderen steht die Fluglinie Ryanair. Letztere weist Schwarzarbeit weit von sich, was formaljuristisch auch zutreffen dürfte. Inwieweit durch das Arbeiten mit Leiharbeitsfirmen eine (wenn auch nur moralisch) Mitschuld entsteht, steht auf einem anderen Blatt. Hier wäre es die Aufgabe der Ermittler dem Treiben ein Ende zu bereiten.

Quelle: Aerosieger

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.