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Ermittlungen in Freinsheim wegen Straftaten rund ums Auto

Ermittlungen in Freinsheim wegen Straftaten rund ums Auto

Im rheinland-pfälzischen Freinsheim ist es in der jüngeren Vergangenheit gleich zu mehreren Straftaten im Bereich Automobil gekommen. Der Ort im Landkreis Bad Dürkheim ist entsprechend Schauplatz für umfangreiche Ermittlungen, bei denen es sowohl um Vandalismus als auch um einen Einbruch geht.

Erstere Straftat ereignete sich in der Nacht zum 9. September 2018 und ist bislang noch nicht aufgeklärt. Es geht dabei um einen Einbruch in einer Autowerkstatt in Freinsheim, der durch das Aufhebeln zweier Hoftore eingeleitet wurde. Nachdem sich die Einbrecher Zugang zu der Werkstatt verschafft hatten, ging es direkt in den Werkstattraum, wo unter anderem vier Reifen inklusive der dazugehörigen Felgen gestohlen wurden. Darüber hinaus erbeuteten die Einbrecher auch Felgen ohne die entsprechende Bereifung sowie einen Lautsprecher eines teuren Markenherstellers. Des Weiteren ließen die Einbrecher auch ein Notebook mitgehen, sodass sich der Gesamtschaden nach Angaben des geschädigten Betreibers der Autowerkstatt auf runde 3.000 Euro beläuft. Seitens der Polizei Freinsheim bzw. der zuständigen Polizeiinspektion in Bad Dürkheim wird um tatkräftige Mithilfe und Zeugenaussagen aus der Bevölkerung gebeten.

Ein Fall von Vandalismus ereignete sich einige Wochen später, ebenfalls in Freinsheim. In der Nacht vom 21. auf den 22. September wurden bei einem Fahrzeug des Herstellers Audi, Typ A5 gleich alle vier Reifenflanken mit einem Messer zerschnitten. Das Fahrzeug stand ordnungsgemäß auf einem Parkplatz in der Herrenstraße und hat niemandem den Weg versperrt, sodass kein erkennbares Motiv vorliegt. Der Vandalismus in Freinsheim dürfte ebenfalls einen Sachschaden in mindestens dreistelliger Höhe verursacht haben, scheint bislang jedoch ein Einzelfall zu sein. Ob sich Täter und Opfer kennen, kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit gesagt werden. Seitens der Polizei wird auch hier um Mithilfe und die Schilderung von Beobachtungen aus der Bevölkerung gebeten. Fest steht, dass der Parkplatz offensichtlich nicht mit einer Videoüberwachung versehen wurde, da es sich hier um öffentliche Raum und keinen erkennbaren Schwerpunkt für Kriminalität handelte.

Quelle: FN Web

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.