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Ermittlungen in Iffezheim: Unfallflucht festgestellt

Ermittlungen in Iffezheim: Unfallflucht festgestellt

Ermittlungen im badischen Iffezheim richteten sich im Herbst 2018 auf den Fahrer eines schwarzen Audi. Zeugen wollen beobachtet haben, wie das Fahrzeug einen Unfall verursachte und dadurch einen Schaden in Höhe von mindestens 1.000 Euro anrichtete. Die Unfallflucht, wegen der die Ermittlungen in Iffezheim anliefen, ereignete sich Anfang Oktober in der Straße „Mittelweg“ gegen 17.50 Uhr.

Liest man die Aussagen verschiedener Zeugen, so ereignete sich der Unfall beim Ausparken des schwarzen Audi. Aufgrund der Geschwindigkeit und der deutlich zu hörenden Geräusche ist auszuschließen, dass der Verursacher des Unfalls die von ihm angerichtete Beschädigung nicht bemerkt hat. Hinzu kam, dass ihm noch warnend zugerufen wurde, was jedoch zur Geschwindigkeitsbeschleunigung und Unfallflucht führte. Die Täterbeschreibung ließ auf einen Mann Mitte 30 schließen, der in einem Fahrzeug mit offenbar ausländischen Kennzeichen saß. Von diesem Kennzeichen sind lediglich die Buchstaben „WE“ in Erinnerung geblieben. Der Mann trug eine Arbeitshose und ein blaues T-Shirt, er soll knapp 1,80 Meter groß sein.

Die Ermittler in Iffezheim suchten fieberhaft nach dem Verursacher des Unfallschadens, bei dem ein Opel betroffen war. Unfallflucht gilt als Verkehrsdelikt, ist aber unter §142 im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Gemeint ist stets das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Interessant an diesem Delikt, wie er sich nun auch in Iffezheim ereignet hat, ist der vorrangige Schutz vor Eigentumsinteressen des Unfallopfers. Im konkreten Fall wurde zum Glück niemand verletzt, sodass am Ende wohl keine Freiheitsstrafe verhängt wurde.

Generell kann Unfallflucht nach erfolgreichen Ermittlungen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Eine Strafmilderung wird nur dadurch erwirkt, dass der Verursacher des Unfalls diesen innerhalb von 24 Stunden meldet, was in Iffezheim jedoch nicht der Fall war. Eine besondere Schwere entsteht dadurch, dass der Verursacher des Unfalls diesen auf jeden Fall mitbekommen haben muss, da verschiedene Personen durch Rufe darauf aufmerksam machten.

Die Statistik für Hessen und NRW

Ein Fall von Fahrerflucht wird im Durchschnitt alle 15 Minuten bekannt. Knapp 44.000 flüchtige Unfallverursacher wurden allein 2017 gezählt, bei fast jedem dritten Verkehrsunfall versucht der Schuldige zu entkommen. Doch auch wenn der Schaden geringfügig ist, sollte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe gerechnet werden. Zudem wird oft der Führerschein vorläufig eingezogen. War Alkohol im Spiel, fallen die Strafen höher aus. Häufig sind ältere Fahrer unfallflüchtig, weil sie fürchten, dass man sie für fahruntüchtig halten könnte. Die Aufklärungsquote bei Fahrerfluchten bilanziert der Verkehrsbericht von Hessen 2017 mit 41 Prozent.

Im März 2020 wurde bekannt, dass in NRW die Anzahl der Unfallfluchten im Vorjahr erneut gestiegen war. Die Polizei registrierte über 143.000 Fälle, das entspricht einem Zuwachs von 2,9 Prozent, davon 540 mit schwerverletzten und 5.070 mit leichtverletzten Unfallopfern.
Meist tritt der Fluchtreflex jedoch ein, wenn reine Sachschäden verursacht wurden: 137 600 Fälle sind insgesamt gemeldet worden.

Unser Tipp: Ein angebrachter Notizzettel genügt nicht, man sollte die Polizei anrufen oder auf den Geschädigten warten.

Quelle: Badische Neue Nachrichten

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.