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Ermittlungen in Wiesloch: Einbrechertrio gefasst

Ermittlungen in Wiesloch: Einbrechertrio gefasst

In Wiesloch kam es 2018 zu einer Serie von Einbrüchen. Die Ermittler nahmen in diesem Kontext drei Frauen fest, von denen zwei in Haft blieben. Bei der dritten Person wurde aufgrund des geringen Alters von 17 Jahren auf eine Inhaftierung verzichtet. Konkret handelte es sich bei dem Trio, das Einbrüche in Walldorf durchgeführt hatte, um eine 33-Jährige und eine 24-Jährige sowie die besagte Minderjährige. Offenbar tat sich das Trio immer wieder auch mit einem Mann zusammen, um gemeinsam die Straftaten zu begehen.

Die Ermittler des Polizeireviers Wiesloch nahmen die Personen kurz nach einem versuchten Einbruch in einem Haus in Walldorf fest. Der bis dahin noch unbekannte Mann soll die Frauen am Nachmittag des 16. November nach Walldorf gefahren haben. Dort wurde an einem Einfamilienhaus die Tür zur Terrasse eingeschlagen, um einzusteigen. Aufmerksame Nachbarn bemerkten den Einbruchsversuch jedoch und verhinderten die Ausführung der Straftat. Nachdem die drei Einbrecherinnen die Nachbarn bemerkten, traten sie die Flucht an und wurden dabei von der Polizei festgenommen.

Der bislang unbekannte Mann ist noch zur Fahndung ausgeschrieben. In welchem Ausmaß die festgenommenen Frauen kooperierten und sachdienliche Hinweise lieferten, bestimmte das Strafmaß und führte gegebenenfalls zu mildernden Umständen vor Gericht.
Es war im Nachhinein nicht mehr über den Einbruch berichtet worden, so ist davon auszugehen, dass aufgrund fehlender Beweise keine Verurteilung erreicht werden konnte.

Gute Gründe, einen Privatdetektiv zu beauftragen

Die Ermittler der A.M.G. DETEKTIV AG stehen Ihnen zur Seite, wenn polizeiliche Untersuchungen in einem Kriminalfall zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führten. Die geschulten Detektive unserer 18 Standorte in Deutschland verhelfen Ihnen zu gerichtsverwertbaren Beweisen bei Ermittlungen nach Diebstahl und Betrug, Sabotage, Vandalismus oder Immobilien-Streitigkeiten, um nur einige Beispiele zu nennen.

Liegt ein Straftatbestand vor, wird die Polizei in der Regel Ihre Anzeige entgegennehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, Ermittlungen aufnehmen und Beweise sichern.

Voraussetzung für eine Privatermittlung ist ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung eines Sachverhalts. Können Sie das nachweisen, steht einem Auftrag an uns nichts im Wege, auch, wenn die Polizei ihrerseits Untersuchungen eingeleitet hat.
Lassen Sie sich gerne zunächst ausführlich telefonisch von unseren Mitarbeitern beraten. Das erste Gespräch ist auf jeden Fall kostenfrei, unverbindlich und auf Wunsch anonym. Grundsätzlich behandeln wir jeden Anruf, jede Ermittlung und jede Erkenntnis aus einem Einsatz absolut vertraulich und diskret.

In einem Gerichtsverfahren können Detektive als Zeugen aussagen. Unsere geschulten Ermittler wissen, wie welche Beweise sichergestellt werden dürfen, damit sie vor Gericht anerkannt werden.

Die Kosten für einen Detektiv setzen sich zusammen aus dem Honorar und dem Anfahrtsweg. Von unseren 18 Niederlassungen in Deutschland wird stets die zum Einsatzort nächstgelegene Niederlassung als Berechnungsgrundlage angesetzt. Den Umfang und die Länge der Ermittlungen bestimmen grundsätzlich unsere Kunden dadurch, ob sie mit den gewonnenen Erkenntnissen zufrieden sind, oder ob sie zusätzliche Informationen benötigen.

Die Kosten für einen Detektiveinsatz können der Gegenseite bei einem Rechtsstreit auferlegt werden, wenn die Ermittlung beispielsweise aufgrund eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war. Voraussetzung ist, dass die Beweise durch gerichtlich anerkannte Methoden gewonnen werden und keine Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte verletzt werden.

Sie erreichen unsere Hotline rund um die Uhr, 7 Tage pro Woche, unter 0800 844 8446.

Quelle: Rhein Neckar Zeitung

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.