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Ermittlungen wegen Körperverletzung in Bad Kissingen

Ermittlungen wegen Körperverletzung in Bad Kissingen

In Bad Kissingen ist es zu einem Fall von schwerer Körperverletzung gekommen. In der unterfränkischen Stadt mit ihren etwas mehr als 20.000 Einwohnern wurde der Barkeeper der bekannten Kneipe „Zoom Eulenspiegel“ zum Opfer eines derzeit noch flüchtigen Gewalttäters. Seitens der Ermittler geht man davon aus, dass der gesuchte Täter bereits zu einem früheren Zeitpunkt in Bad Kissingen auffällig geworden sein könnte. Aus diesem Grund wird um Zeugenaussagen gebeten, die die Attacke in der Bachstraße von Bad Kissingen gesehen haben oder andere sachdienliche Hinweise geben können.

Die Gewalttat in Bad Kissingen ereignete sich nach Angaben der Polizei in der Nacht vom Freitag den 30. November auf den 1. Dezember gegen 0:45 Uhr. Dabei wurde der Barkeeper mit einem Bierkrug geschlagen, was offenbar ohne Vorankündigung und auch ohne erkennbaren Grund geschah. In der Folge der Attacke stürzte der Barkeeper zu Boden und zog sich dabei sowohl Prellungen als auch Schnittwunden zu. Darüber hinaus verlor der Mann zwischenzeitlich das Bewusstsein.

Neben der Körperverletzung kam es zuvor zu massiven Beleidigungen, wobei noch nicht klar ist, ob es sich dabei um ein- und denselben Täter oder um eine Tätergruppe handelt. Ebenfalls existieren bislang noch keinerlei Aussagen, die Aufschluss zur Identität des Täters oder der Täter geben könnten.

Fest steht, dass sich die Ermittlungen auf eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB beziehen und gleichzeitig eine schwere Körperverletzung im Sinne von § 226 StGB vorliegt. Hintergrund dieser Einordnung ist sowohl der Umstand, dass der Barkeeper schwer am Kopf verletzt wurde als auch die Verwendung einer Waffe und damit das In-Kauf-Nehmens schwererer Verletzungen. Es ist entsprechend durchaus möglich, dass am Ende eine Haftstrafe steht oder zumindest mit einer Geldstrafe zu rechnen. Darüber hinaus könnte der Täter noch zivilrechtlichen Forderungen entgegen sehen. Zum einen ist ein Verdienstausfall geltend zu machen und die Kneipe erlitt durch das Gewaltverbrechen auch einen Imageverlust.

Quelle: In Franken
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.