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Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelt zahlreiche Mindestlohnfälle

Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelt zahlreiche Mindestlohnfälle

Die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Hintergrund ist dabei, dass nicht mehr nur allein gegen Schwarzarbeit oder Verstöße gegen die Meldepflicht gegenüber den Sozialversicherungsträgern, sondern auch bei Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn ermittelt wird. In diesem Kontext wurden im Jahr 2015 allein 2.847 Ermittlungsverfahren eröffnet, bei denen Mindestlöhne verweigert wurden. In 2.061 Fällen handelte es sich um Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Die Zahlen entstammen einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. 705 Gerichtsverfahren wurden wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eingeleitet, weitere 81 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Ermittlungen beziehen sich in allen genannten Fällen auf die Arbeitgeber, während hinsichtlich der Arbeitnehmer bislang keine Zahlen vorliegen.

Die Überprüfung des Mindestlohnes wird seitens der Ermittler mittlerweile als ebenso wichtig angesehen wie Ermittlungen gegen Schwarzarbeit. Aus diesem Grund wurde die Zahl der Prüfer bereits für das Jahr 2016 erhöht und sie soll auch in den kommenden Jahren ansteigen.*

Eine Studie ergab für 2017, dass 90 Prozent aller Haushalte ihre Reinigungshilfen illegal beschäftigen – das sind knapp 2,9 Millionen Haushalte.

Im Winter 2019 meldete die Zeit, die SPD wolle den Mindestlohn auf zwölf Euro anheben, die Union sei jedoch dagegen. Dabei war im vergangenen Jahr bereits Millionen Menschen im Arbeitsmarkt nicht einmal der gesetzliche Mindestlohn gezahlt worden, der zu dieser Zeit bei 9,19 Euro die Stunde lag und im Januar 2020 auf 9,35 Euro stieg. Bei einer 40-Stunden-Woche kommen Beschäftigte damit auf ein Gehalt von 1.593 Euro brutto, das auch nach 45 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht für die Grundsicherung im Alter reicht. In Deutschland werden rund 1,4 Millionen Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet, 2.400.000 erhalten den Mindestlohn nicht. Etliche Unternehmen reagierten auf die Einführung der Lohnuntergrenze mit einer Reduzierung der Arbeitszeit. Im Jahr 2018 wurde in 2.744 Fällen der Mindestlohn unterschritten. Die meisten Verstöße hatte man in der Bau- und Gebäudereinigungsbranche festgestellt.

Auch in der Paketbranche sind Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug verbreitet. Jedes sechste Beschäftigungsverhältnis war 2019 „tendenziell kritisch“. Im November desselben Jahres trat das sogenannte Paketboten-Schutz-Gesetz in Kraft. Es nimmt Paketdienste für Praktiken ihrer Subunternehmer in Haftung, wenn sie für ihre Mitarbeiter keine Sozialabgaben zahlen.

Für Minderjährige gilt der bundesweite Mindestlohn aktuell noch nicht. Unternehmen, die junge Menschen ausbilden, sollen ab 2020 mindestens 515 Euro im Monat als Einstiegslohn bezahlen. Bis 2023 steigt dieser Mindestbetrag für Auszubildende im ersten Lehrjahr stufenweise auf 620 Euro an. Für das zweite Lehrjahr ist ein Zuschlag von 18 Prozent, für das dritte von 35 Prozent vorgesehen. Die Gewerkschaft Verdi kritisiert die geplanten Mindestsätze als zu niedrig und fordert schon im ersten Lehrjahr 700 Euro als Untergrenze.

Prognosen besagen, dass im Jahr 2035 vorraussichtlich jedem vierten Rentner die Altersarmut droht. Von den 21,4 Millionen Menschen, die dann das Rentenalter erreicht haben, werden daher mehr als fünf Millionen Unterstützung vom Staat benötigen.

Quelle: Gabot.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.