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Fragen nach Zählernummer: Betrug bei Wechsel des Stromversorgers

Fragen nach Zählernummer: Betrug bei Wechsel des Stromversorgers

Vorsicht bei Fragen nach der Zählernummer – dreiste Betrugsmasche zum Wechsel des Stromversorgers

Das man vermeintliche Handwerker und Abgesandte öffentlicher Dienstleister nicht ohne Legitimation in die eigene Wohnung lassen sollte, dürfte mittlerweile den meisten Menschen bekannt sein. Weniger verbreitet ist dagegen das Bewusstsein, das selbst die eigene Zählernummer des Stromzählers zu den sensiblen Daten gehört, die man besser nicht aus der Hand geben sollte. Das zeigt ein aktueller Fall aus der Strombranche, bei dem mit eben diesen Nummern Schindluder getrieben wird.

Anrufer geben sich als Mitarbeiter des Stromversorgers aus

Wie die Verbraucherzentrale meldet, gehen aktuell vermehrt Beschwerden von Kunden ein, die ohne ihr Einverständnis zum Wechsel zu einem neuen Stromversorger angemeldet wurden. Das funktioniert folgendermaßen: Die dreisten Betrüger rufen ihre nach dem Telefonbuch ausgewählten Opfer an und verwirren diese mit Fragen zum Stromanschluss, bis sie die jeweilige Zählernummer preisgeben. Mit dieser Nummer und der Anschrift des Kunden ist es dann relativ leicht, ohne weitere Legitimation im Internet einen Wechsel des Stromanbieters zu beantragen. Der Clou an der Sache: Die Betrüger treten gegenüber dem neuen Anbieter als „Vermittler“ auf und kassieren dank der Prämienmodelle nach Art von „Kunden werben Kunden“ Provisionen in nicht unbeträchtlicher Höhe. Die betrogenen Energie-Kunden dagegen erfahren von ihrem „Glück“ des Anbieterwechsels dagegen in der Regel erst, wenn die Abmeldung vom alten Vertrag im Briefkasten liegt.

Das Ausforschen der Betrüger ist schwierig

Da es sich auf dem Rechtsweg als relativ schwierig erweist, an die Urheber dieses neuen Betrugsmasche zu kommen, wird von einem Klage- und Anzeigenweg von Privatleuten eher abgeraten. Die Verbraucherzentralen raten Konsumenten dagegen, die eigene Zählernummer niemals telefonisch preiszugeben. Ohne die Zählernummer ist es in der Regel ausgeschlossen, dass ein Fremder auf den eigenen Namen unberechtigt Online-Verträge zum Anbieterwechsel abschließen kann. Vielmehr sieht die Verbraucherzentrale aktuell aber auch die Stromanbieter in der Pflicht. Schließlich könne es wohl durchaus sein, dass sich bei Provisionsmodellen und Vertriebspartnern einmal schwarze Schafe einschlichen, allerdings sei derzeit bei bestimmten Anbietern durchaus eine Häufung der reklamierten Fälle zu verzeichnen.

Einfach gegen den Stromwechsel-Betrug vorgehen

Selbst wenn man in die Fänge eines „Provisions-Betrügers“ geraten ist, sollte der Widerspruch gegen den Wechsel im Allgemeinen kein Problem sein. Laut geltender Rechtslage gilt nach der postalischen Benachrichtigung über den Anbieterwechsel ein 14-tägiges Rückgaberecht, mit dem Verbraucher vom Wechsel zurücktreten können.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.