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Gerichtsverfahren wegen erfundener Meldung über Terroranschlag

Gerichtsverfahren wegen erfundener Meldung über Terroranschlag

Es ist eine Gerichtsverhandlung, wie sie nur selten vorkommt. Vor dem Amtsgericht Mannheim muss sich ein Mann aus Heddesheim wegen einer Falschmeldung verantworten. Es ging dabei um einen erfundenen Bericht über einen Terroranschlag, der sich gemäß des Artikels in Mannheim ereignet haben sollte. Der Autor postete unter dem Pseudonym „Helle Semma“, was auf einen Einwohner von Heddesheim schließen lässt, eine Meldung über 136 Tote und 237 Verletzte in Mannheim, die komplett frei erfunden war.

Der Artikel ging am 4. März 2018 um 03:57 Uhr online und wenige Minuten danach informierte der Redakteur den Polizeiführer vom Dienst (PvD) im Mannheimer Präsidium über den Artikel. Hier ging er auch darauf ein, dass eventuell Anrufe verängstigter Bürgerinnen und Bürger zu erwarten seien, wenngleich sein Artikel ganz klar als Falschmeldung bzw. (schlechter) Scherz gekennzeichnet sei. Besonders problematisch erschien dabei, dass im Rahmen des Artikels auch von einer Leugnung des fiktiven Geschehens durch die Behörden die Rede war, was das Dementi der Mannheimer Polizei spürbar konterkarierte.

Seitens eines Zeugen des Staatsschutzes sollen fünf bis zehn Personen verängstigt angerufen haben und mussten beruhigt werden. Zudem sahen sich die Behörden dazu veranlasst, auf ihrem eigenen Social Media Auftritt auf die Falschmeldung Bezug zu nehmen und diese richtig zu stellen.

Seitens der Staatsanwaltschaft wird nun wegen Störung des öffentlichen Friedens ermittelt. Die Behörden vertreten dabei die Auffassung, dass der Beitrag realistisch wirkte, alldieweil die Aufklärung nur hinter einer Bezahlschranke zu haben war. Aufgrund dessen wurde eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro verhängt.

Seitens des Bloggers wurde derweil Einspruch eingelegt. Er beruft sich auf den so genannten „Gonzo-Journalismus“ und behauptet, es seien eindeutig Fakten und Fiktion vermischt worden aber als solche erkennbar gewesen. Der erfundene Charakter des Anschlags hätte Leserinnen und Lesern bereits angesichts der verwendeten Namen deutlich werden können. Zudem habe er sowohl den Polizeipräsidenten als auch den Oberbürgermeister eingeweiht, die jedoch dringend von dem Artikel abgeraten hätten.

Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.