*
Unverbindliche Telefonische Sofortberatung
*Anrufweiterleitung zum
nächsten Büro, Ortstarif.

0800 8448446
Kostenlose Hotline
24 Stunden - 365 Tage im Jahr
info@detektiv.ag
Jetzt anrufen Kontaktformular Rückrufservice WhatsApp Beratung
+49 172 8448446

asd

Gerissene Schafe in Gernsbach: Wolf im Verdacht

Gerissene Schafe in Gernsbach: Wolf im Verdacht

In Gernsbach finden derzeit Ermittlungen der besonderen Art statt. Es geht dabei weniger um menschliche Straftäter als um eine tierische Bedrohung. Die Rede ist von einem Wolf, der offensichtlich immer wieder Schafe reißt. Es ist allerdings zum derzeitigen Zeitpunkt nicht einwandfrei zu klären, ob nicht doch Menschen oder Hunde hinter den Tötungen der Tiere stecken.

Die Fälle in Gernsbach werden aktuell genetisch untersucht. Erst, wenn die in den Bisswunden gefundene DNA einwandfrei identifiziert ist, kann von einem Wolf oder anderen Tieren gesprochen werden. Das Umweltministerium sprach jedoch davon, dass die optischen Hinweise auf einen Wolf schließen lassen.

Der Halter der Schafe verzeichnet mittlerweile vier tote Tiere, wobei ein Tier offenbar ohne erkennbare Verletzungen allein am Schock über den Angriff des Wolfes gestorben ist. Es handelt sich dabei keineswegs um den ersten so genannten „Wolfsriss“, denn vor dem Fall in Gernsbach geriet auch Baiersbronn bzw. der dortige Stadtteil Huzenbach ins Visier des Raubtiers. Als „Hauptverdächtiger“ wird derzeit ein Tier ausgemacht, dass mit dem Namen „GW852m“ gekennzeichnet ist. Dieser Wolf hatte Ende April in Bad Wildbad bereits 44 Schafe gerissen und gilt als besonders gefährlich.

Hintergrund für das Auftreten der Wölfe ist das Ausweisen eines rund 3.700 Quadratkilometer großen Gebiets im nördlichen Schwarzwald zu dem auch Gernsbach gehört. Hier spricht das Umweltministerium Baden-Württemberg von einer „Förderkulisse Wolfprävention“. Darüber hinaus finden Informationsveranstaltungen statt, in denen der Bevölkerung vermittelt wird, was das Auftauchen von Wölfen in der Umgebung bedeutet und wie damit umzugehen ist. Das Abschießen durch Privatpersonen oder auch durch Jäger ist streng verboten und kann sogar mit einer Haftstrafe geahndet werden, sofern das Tier mit Vorsatz getötet wurde. Darüber hinaus greift das Bundesnaturschutzgesetz, nach dem eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro droht. Mit anderen Worten bleibt der Bevölkerung nichts anderes übrig, als sich mit dem Wolf zu arrangieren und besseren Schutz für Schafe und andere Tiere zu schaffen.

Quelle: Badische Neueste Nachrichten

 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.