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Immer wieder Vandalismus in Höchst im Odenwald

Immer wieder Vandalismus in Höchst im Odenwald

In Höchst im Odenwald kommt es immer wieder zu Vandalismus. Zuletzt stellten Ermittler am 12. September einen erheblichen Schaden an einer Brücke in der Obrunnschlucht fest. Beim Tatort handelt es sich um einen Taleinschnitt, in dem seit fast 100 Jahren ein Märchenpfad installiert ist. Bereits in der Vergangenheit kam es an diesem Ort immer wieder zu Straftaten aus dem Bereich Vandalismus. In den 1970er Jahren verfiel der Märchenpfad mitsamt seiner aufwändigen Miniaturen fast vollständig oder wurde mutwillig zerstört. Nach dem Wiederaufbau unter der Führung einer Bürgerinitiative wurden die zerstörten Objekte nach und nach restauriert. Im Oktober 2011 kam es erneut zu Vandalismus in Höchst im Odenwald, wobei die Hälfte der 14 Modelle zerstört wurden. Seitdem geraten Miniaturen wie der Leuchtturm, Mäuseturm, Schwanenburg oder auch das Dornröschenschloss immer wieder in das Visier mutwilliger Zerstörer.

Im konkreten Fall ereignete sich der Vandalismus in Höchst im Odenwald am 12. September gegen 17:40 Uhr. Es wurden dabei zwei Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 15 Jahren beobachtet, die das Brückengeländer mit Tritten zerstörten. Beide Jugendliche sprachen ein akzentfreies Deutsch, wobei derjenige, dem der Vandalismus zur Last gelegt hat, mittellange blonde Haare hat und ein blau-weiß gestreiftes Oberteil trug. Die Statur des Jungen wird als normal beschrieben.

Seitens der Ermittler der Polizei wird dringend nach weiterführenden Hinweisen gesucht. In Höchst im Odenwald kommt es immer wieder zu Vandalismus, der sich insbesondere auf die Obrunnschlucht konzentriert. Vermutlich ist die abgelegene Position einer der Gründe für die vielen Beschädigungen. Grundsätzlich wäre auch die Installation einer Videoüberwachung anzudenken, doch scheint der Wert der Miniaturen schlichtweg zu gering auszufallen, um diese eigens zu schützen. Hinzu kommt, dass eine Überwachung des öffentlichen Raumes nur unter ganz bestimmten rechtlichen Voraussetzungen möglich ist. Konkret muss die Polizei einen Schwerpunkt der Kriminalität ausrufen, was bei einem Waldweg und „Dummer-Jungen-Streiche“ vermutlich nicht der Fall sein wird.

Quelle: Focus
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.