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Industriespionage: Unternehmen untersagt WhatsApp

Industriespionage: Unternehmen untersagt WhatsApp

Teils aufgrund des Inkraftretens der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), teils aus Angst vor Industriespionage hat der Autozulieferer Continental die Nutzung von WhatsApp und Snapchat in seinem Unternehmensnetzwerk untersagt. Das Unternehmen ist auch im Rhein-Main-Gebiet mit zahlreichen Niederlassungen vertreten und befindet sich unter anderem in Babenhausen, Alzenau, Frankfurt am Main, Schwalbach, Wiesbaden und Rüsselsheim, um nur einige Standorte zu nennen.

Die Problematik von Snapchat und WhatsApp besteht vor allem darin, dass der Zugriff besagter Dienste auf interne Telefonbücher, persönliche Daten sowie andere Informationen nicht verhindert werden kann. Zu den potenziell abschöpfbaren Informationen zählen auch welche, die als wertvoll gelten können und durch Lauschabwehr geschützt werden müssen.

Betroffen von der Maßnahme gegen mögliche Industriespionage sind mehr als 36.000 mobile Geräte. Seitens des Unternehmens wird von einer so genannten „Vision Zero“ gesprochen. Gemeint ist damit, dass sowohl im Straßenverkehr als auch im Datenverkehr null Unfälle geschehen und die Gesetze zum Datenschutz nicht einseitig von den Kunden, sondern auch vom Unternehmen beachtet werden.

Das Problem von Snapchat und WhatsApp besteht nach Ansicht des Unternehmens darin, dass der Zugriff auf das Adressbuch nicht eingeschränkt werden kann. Auf diese Weise entstehen Datenschutzrisiken und die Möglichkeit, dass Kundenverbindungen aufgedeckt werden.

Eine ähnliche Problematik könnte mittelfristig auch die Nutzung von Facebook und Google betreffen. Bereits kurz nach dem Inkraftreten der DSGVO waren erste Beschwerden über die beiden Großkonzerne eingegangen. Facebook hatte WhatsApp im Jahr 2014 übernommen und ist somit auch für die rund 1,3 Milliarden Nutzer weltweit verantwortlich.

Um der neuen Verordnung zu entsprechen, müssten die Nutzer von WhatsApp genau genommen jede einzelne Person im Adressbuch um Erlaubnis fragen, ob deren Daten mit den Diensten geteilt werden dürfen. Das Verbot der Nutzung besagter Messenger soll solange in Kraft bleiben, bis die „unbedenkliche Nutzung „im Sinne des Datenschutzes schon in der Grundeinstellung“ berücksichtigt wird.

Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass es sich um eine unternehmerische Entscheidung handelt, die seitens der Mitarbeiter zwingend befolgt werden muss.

Quelle: Industriemagazin

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.