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Kürten bei Köln: Videoüberwachung nach Vandalismus gefordert

Kürten bei Köln: Videoüberwachung nach Vandalismus gefordert

In Kürten bei Köln gelangte Anfang 2018 eine Grundschule ins Visier von Straftätern. Konkret ging es dabei um einen Fall von Vandalismus, bei dem vier Fensterscheiben zerkratzt wurden. Diese Sabotage wurde am Schulgebäude am St. Antonius-Weg verübt und vielerorts mit einer Gruppe von Jugendlichen in Verbindung gebracht. Diese nutzten Abend für Abend den Schulhof für ihre Treffen und ließen diesen danach vermüllt zurück.

Der Vandalismus in Kürten zeigt sich dadurch, dass die Kratzer das Glas komplett beschädigten und zudem Begriffe mit sexuellem Hintergrund sowie Zeichnungen enthielten. Nach Ansicht der CDU-Fraktion stand der parteilose Bürgermeister nun in der Pflicht für Ordnung zu sorgen. Die letzte Sitzung des Schulausschusses hatte bereits die Möglichkeit einer Videoüberwachung in Kürten beschlossen, die nun zeitnah umgesetzt werden sollte.

Durch die Videoüberwachung wäre einerseits möglich, einen abschreckenden Effekt zu erzielen, andererseits könnten die Ermittler schnell die Täter ausfindig machen und zudem Beweise für ein eventuelles Gerichtsverfahren liefern. Fakt ist, dass es sich bei Vandalismus und Sabotage um Straftatbestände handelt, die mindestens zu Geld-, wenn nicht Haftstrafen, führen können.

Der Vandalismus in Kürten machte übrigens auch nicht vor dem Kirchplatz Halt. Dort wurden nach Angaben des Pfarrers Leuchtmittel zerstört, was ebenfalls einen Sachschaden bedeutete, den vermutlich die Allgemeinheit zu tragen hat.

Nach Angaben besorgter Bürgerinnen und Bürger trauten sich einige Schulkinder am Nachmittag nicht mehr auf den Schulhof. Der Grund war besagte Gruppe von Jugendlichen, die regelrecht Angst und Schrecken verbreitete. Ob die geforderte Ansprache durch die Polizei erfolgte und Folgen zeitigte, ist nicht bekannt.

Auf einer Sitzung am 11. April 2018 sollten konkrete Vorschläge für eine Videoüberwachung unterbreitet werden. Zudem wurde eine Reparatur der Fenster bzw. deren Austausch überprüft. So, wie die Situation in Kürten geschildert wurde, galt die Installation von Kameras als unabdingbar. Bis Ende 2019 wurden in Deutschland mehrere Grundschulen mit Kameras überwacht, um Vandalismus vorzubeugen.

Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz veröffentlichte eine „Orientierungshilfe zur Videoüberwachung an öffentlichen Schulen“, die sich dem Datenschutz widmete.

„Eine Videoüberwachung stellt aufgrund der hohen Informationsdichte einen besonders tiefen Eingriff in die Rechte der aufgezeichneten Personen dar. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und wie persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Eine Videoüberwachung und damit ein Eingriff in dieses Recht ist dann zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift dies vorsieht“, heißt es dort.

An Schulen können sich Schüler und Lehrkräfte einer Überwachung nicht entziehen. Entscheidend sei, ob die Videoüberwachung während oder außerhalb der Schulzeit erfolgt, und ob die Videoüberwachung in einem öffentlich zugänglichen oder einem nicht öffentlich zugänglichen Bereich geschehe.

Die Videoüberwachung sollte aufgrund einer Gefährdung „erforderlich“ sein. Zu prüfen sei, ob eine bloße Beobachtung mittels Überwachungskamera im Vergleich zur Aufzeichnung der Bilder genüge. Die Daten seien nach der Aufzeichnung zu verschlüsseln und „unverzüglich zu löschen“, sofern sie für den vorgesehenen Zweck nicht mehr erforderlich seien. Es müsse zudem definiert werden, welche Personen Einsicht in die Aufzeichnungen hätten. Die Videoüberwachung müsste auch „durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar gemacht werden“.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.