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Mehr Videoüberwachung in Nürnberg beschlossen

Mehr Videoüberwachung in Nürnberg beschlossen

In der fränkischen Großstadt Nürnberg soll es bald deutlich mehr Videoüberwachung geben. Beschlossen wurde unter anderem, dass in den U-Bahnhöfen 200 neue Kameras installiert werden. Bereits jetzt existieren 245 Punkte für Videoüberwachung, doch soll sich die Zahl bis spätestens 2022 deutlich erhöhen. Im selben Kontext wird auch die problematische Königstorpassage sicherer gemacht.

Mitgeteilt wurden die Veränderungen im Bereich der Videoüberwachung durch das Nürnberger Bürgermeisteramt. Die aktuell existierenden Kameras werden durch neuere und leistungsfähigere Modelle ersetzt. Dank einer optimierten Auflösung sollen die Ermittler der Polizei deutlich leichter Verbrechen erkennen und bekämpfen können. Die Kosten für die Erneuerung liegen bei rund fünf Millionen Euro, wovon der Freistaat Bayern eineinhalb Millionen Euro übernimmt.

Als Schwerpunkt der Kriminalität in Nürnberg gilt seit eh und je die Königstorpassage. An diesem neuralgischen Punkt zwischen Innenstadt und Hauptbahnhof kommt es immer wieder zu Drogenkriminalität und Körperverletzung. Jede fünfte Körperverletzung in Nürnberg ereignet sich hier und vor allem abends handelt es sich um eine regelrechte „No-Go-Area“. Das soll sich ändern, wie schon die 2016 modernisierte Videoüberwachung zeigt. Des Weiteren zeigt die Polizei deutlich mehr Präsenz in der Passage und erhofft sich dadurch eine abschreckende Wirkung.

Bislang hat die verstärkte Polizeipräsenz aber eher zu Gewaltdelikten gegenüber den Beamten geführt. Drogenabhängige und alkoholisierte Personen stehen dabei unter Beobachtung und gelten als besonders gefährlich.

Seitens der Verantwortlichen wurde im Kontext der erweiterten Videoüberwachung in Nürnberg deutlich gemacht, dass es sich keineswegs um einen Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger handeln soll. In der Tat gelten dann besondere Regeln, wenn auch seitens der Polizei ein Brennpunkt für Kriminalität festgestellt wurde, was bei der Königstorpassage in vollem Umfang zutrifft.

Anders sieht die Situation dann aus, wenn eine verdachtsunabhängige Videoüberwachung installiert werden soll, was derzeit aber nur im privaten Bereich, also in Läden oder in Banken der Fall ist. Da es sich in diesem Fällen um privates Gelände handelt, bestehen seitens des Gesetzgebers auch keinerlei Restriktionen.

Quelle: Bayerischer Rundfunk
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.