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Neuer Gesetzesentwurf gegen Schwarzarbeit

Neuer Gesetzesentwurf gegen Schwarzarbeit

Diesen Hinweis ausblendenDie deutsche Bundesregierung hat einen neuen Gesetzesentwurf gegen Schwarzarbeit beschlossen. Durch das neue Gesetz soll es zukünftig unter anderem mehr Befugnisse für Zollbeamte geben. Die große Koalition erhofft sich dadurch, die Arbeit der Zollbeamten beim Aufdecken von Fällen illegaler Beschäftigung leichter und effektiver zu machen.

Momentan sind rund 6700 Zollbeamte deutschlandweit speziell mit dem Auftrag der Ermittlung gegen illegale Beschäftigung im Einsatz. Die Abteilung, „Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)“ genannt, soll nun in Verbindung mit neuen Rechten und Befugnissen eine neue, moderne informationstechnologische Ausstattung erhalten. Bislang verhinderte die aktuelle Gesetzeslage eine weitergehende Modernisierung der FKS. Wird das Gesetz im Bundestag angenommen, wird die FKS künftig zum einen automatischen Zugriff auf das zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes bekommen. Zum anderen wäre die FKS dann auch für das Ahnden von Verstößen gegen die Meldegesetze nach dem Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) zuständig. 

Durch diese neuen Befugnisse, könnten beim FKS moderne IT-Verfahren installiert werden, die den Vorgang der Ermittlung und die Ahndung gegen Schwarzarbeit effektiver und schneller machen sollen. Außerdem sollen durch das Gesetz auch die zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern mehr Befugnisse bekommen. Ein neues Gesetz zur besseren Bekämpfung von Schwarzarbeit war bereits Teil des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD, doch erst jetzt konnten sich die Regierungsparteien auf eine neue Regelung einigen. 

Schwarzarbeit bzw. die Schattenwirtschaft hat einen großen Einfluss auf die deutsche Wirtschaft. Im Jahr 2014 belief sich der in der Schattenwirtschaft erwirtschaftete Betrag auf rund 339 Milliarden Euro, was 11,6 % des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) entspricht. Abgesehen von den sich daraus ergebenden verpassten Steuereinnahmen für den Staat, macht die Schwarzarbeit auch viele legale Arbeitsplätze zunichte. 

Zwar sinkt der Anteil der Schattenwirtschaft am deutschen BIP seit gut zehn Jahren fast kontinuierlich ab, doch tatsächlich geschieht dies nur dank dem fast kontinuierlichem Wachstum des BIP im selben Zeitraum. Der nominale durch Schwarzarbeit erwirtschaftete Betrag hält sich in Deutschland dagegen seit einigen Jahren einigermaßen konstant. Durch das neue Gesetz soll nun eine Verringerung eingeläutet werden.

Bevor der Entwurf auch tatsächlich zum Gesetz wird, muss er nun noch vom deutschen Bundestag abgesegnet werden.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.