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Neunkirchen: Versicherungsbetrug durch Vertriebspartner

Neunkirchen: Versicherungsbetrug durch Vertriebspartner

Ein ungewöhnlicher Fall von Versicherungsbetrug ereignete sich im Herbst 2016 im saarländischen Neunkirchen. Unweit der Landeshauptstadt Saarbrücken war es ausgerechnet ein Vertriebspartner des Versicherungsunternehmens, der Schadensmeldungen fingiert hat. Nach Angaben des Anbieters hat die interne Kontrolle durchaus funktioniert und dennoch kam es zu 50 Fällen von Versicherungsbetrug bis die Ermittlungen erfolgreich waren.

Der 58-jährige Mann sieht sich nun einer Strafanzeige gegenüber, die auch zwei seiner Geschäftspartner betrifft. Die genaue Schadenshöhe wurde nicht bekannt gegeben.

Offensichtlich wurde die Möglichkeit der Selbstregulation für den Versicherungsbetrug genutzt. Möglich ist diese bis zu einem Betrag in Höhe von 1.500 Euro, also bei vermeintlich kleinen Fällen. Der Innenrevision des Versicherungsunternehmens war in diesem Kontext jedoch aufgefallen, dass ein- und derselbe Schaden mehrfach gemeldet und mit Fotos aus unterschiedlichen Perspektiven illustriert wurde.

Interessanterweise hatten auch die Versicherten den Versicherungsbetrug nicht bemerkt, obwohl diese seitens des Versicherungskonzerns hätten angeschrieben werden müssen. Ebenfalls ist keine Beitragsanpassung erfolgt, was im Schadensfall fast immer der Fall ist.*

Wie Versicherer durch Mitarbeiter geschädigt werden

Versicherungsunternehmen erlitten allein 2014 Schäden von über 12 Millionen Euro durch Betrügereien eigener Mitarbeiter, die mit gefälschten Anträgen mogelten oder Kundengelder direkt auf das eigene Konto umbuchten. Unregelmäßigkeiten von Versicherungsmitarbeitern wurden in diesem Jahr genau 373 Mal nachgewiesen, in 89 Fällen waren fingierte Verträge das Motiv, 124 Strafanzeigen wurden erstattet.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) sind die eigenen Mitarbeiter hinsichtlich Betrug und Unterschlagung das größere Risiko für Unternehmen als Diebe von außen. Der Verband hat 2.400 Schadenfälle aus der Vertrauensschadenversicherung ausgewertet und kam zu dem Schluss: Knapp zwei Drittel der Fälle und rund 75 Prozent des Schadens ging auf das Konto krimineller Kollegen. Der Versicherungsschaden lag den Angaben zufolge im vergangenen Jahr insgesamt bei 225 Millionen Euro. Im Schnitt bringen kriminelle Mitarbeiter ihre Arbeitgeber um fast 115.000 Euro, bevor sie auffliegen. Bei Externen ist es die Hälfte.

Sollten Sie die Zuverlässigkeit eines Mitarbeiters in Frage stellen, ist die A.M.G. Detektiv AG Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Aufklärung. Unsere Wirtschaftsdetektive suchen nach gerichtsverwertbaren Beweisen, um die jährlichen Schäden in Milliardenhöhe zu minimieren, die Versicherern oder Unternehmern durch betrügerische Machenschaften in den eigenen Reihen entstehen.

Wir beraten Sie gerne zu unseren Möglichkeiten bei Recherche oder Überwachung und zu den Kosten, die dabei entstehen. Sollten Sie Recht behalten und Ihr Angestellter wird einer Straftat überführt, trägt er die Kosten für unsere Dienstleistungen.

Tipps zur Selbstregulierung von Kfz-Schäden

Wer sich von der Versicherung einen Schaden regulieren lässt, wird hochgestuft. Es ist also sinnvoll nachzurechnen, ob man einen geringfügigen Schaden besser selbst zahlt, im Besonderen, wenn Sie in einer hohen Schadensfreiheitsklasse eingetragen sind. In jedem Fall sollten Sie immer den Schaden dem Versicherer melden, falls nötig, können Sie ihn später zurückkaufen.

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Selbstregulierung ist zu klären, ob Sie eine Voll- oder eine Teilkasko-Versicherung haben – oder eine Haftpflichtversicherung.

Bei einer Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt, also keine Hochstufung der Schadensfreiheitsklasse, man sollte den Schaden immer durch die Versicherung begleichen zu lassen. Bei einer Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung kann eine Selbstregulierung lohnen.

Bei Schadenrückkauf lassen Sie die Versicherung alles abwickeln und erhalten anschließend die Möglichkeit, den „Schaden zu kaufen“, um eine Höherstufung in der Schadensfreiheitsklasse zu vermeiden – eine Option bei Vollkasko oder Haftpflicht.

Quelle: Versicherungsbote

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.