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Patentrecht und Patentschutz: Tricks der Pharmaunternehmen

Patentrecht und Patentschutz: Tricks der Pharmaunternehmen

Aspekte von Patentrecht und Patentschutz spielen insbesondere im medizinischen Bereich bzw. in der Pharmabranche eine große Rolle. Auf der einen Seite stehen die Pharmakonzerne, die ihre Medikamente möglichst exklusiv anbieten möchten. Andererseits warten die Hersteller von Generika darauf, breite Bevölkerungsschichten mit günstiger Arznei zu versorgen, wodurch immer auch eine politische Komponente existiert. Seitdem die Pharmakonzerne mehr und mehr unter Druck geraten, wissen sich die Firmen mit einem Trick zu helfen. Dieser basiert darauf, dass das Patentrecht kurzerhand auf einen indigenen Stamm übertragen wird.

Normalerweise existiert für jedes Medikament – je nach Land – eine Schutzfrist zwischen zehn und 15 Jahren. Erst, wenn diese Frist abgelaufen ist, dürfen Generika erscheinen. Mit diesem Patentschutz wird auch erreicht, dass Pharmaunternehmen ihre Entwicklungskosten wieder einspielen und die Forschung nicht unter der günstigen Konkurrenz leidet. Teilweise gelingt es den Konkurrenten jedoch schon früher, den Patentschutz zu knacken, was zu erheblichen Verlusten führen kann.

Die Lösung besteht in einer derzeitigen Lücke in der US-amerikanischen Gesetzgebung. Der Hersteller Allergan möchte diese nutzen und seine Patente für Restasis® (Ciclosporin-Augentropfen) auf den Saint Regis Mohawk Tribe übertragen. Der Indianerstamm erhält zudem für die Annahme dieses „Geschenks“ eine Summe in Höhe von einmaligen 13,75 Millionen US-Dollar und jährlich 15 Millionen US-Dollar an Lizenzgebühren.

Hintergrund dieses Schachzugs ist die gesetzlich verankerte Autonomie des Indianerstammes. Selbst Sondergerichte haben somit nicht die Möglichkeit, Patente, die sich in der Hand der Indianer befinden als ungültig zu erklären. Diese Übertragung und anschließende Lizenzierung könnte auch in anderen Bereichen Schule machen. Es wurde jedoch schon Widerstand von Seiten der Generika-Produzenten und der Politik angekündigt.

In Europa würde ein solches Vorgehen ohnehin nicht funktionieren. Hier lassen sich Medikamente jedoch als so genannte „Orphan Drugs“ also Arznei gegen seltenen Krankheiten registrieren, womit ebenfalls besonderer Schutz verbunden ist. Es ließe sich trefflich darüber streiten, ob diese Vorgehensweise auch ethisch korrekt ist, denn die Markenpräparate kosten oftmals das 15-fache der Generika, wenngleich diese identisch sind.

Im internationalen Patentrecht existieren bereits Zwangslizenzen und es darf abgewartet werden, ob diese nicht auch für ein Stopfen der derzeitigen Schlupflöcher gut sind.

Quelle: Doccheck

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.