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Patentschutz auf konventionelle Züchtungen nicht anwendbar

Patentschutz auf konventionelle Züchtungen nicht anwendbar

Im europäischen Patentrecht ist ein Durchbruch gelungen. Nach zählen Verhandlungen hat der Wettbewerbsrat der EU in Brüssel beschlossen, dass es keinen Patentschutz für biologisches Material geben wird. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass die Züchtung von Obst und Gemüse weiterhin frei ist und keine Großkonzerne ihre Finger in diesem Bereich ausstrecken dürfen. Dass das Patentrecht im konventionellen Bereich nicht anwendbar ist, wurde einstimmig beschlossen, sodass auch keiner der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausscheren kann.

Im Rahmen der Entscheidung wurde auch bekannt gegeben, dass die Biotech-Direktive zu keinem Zeitpunkt einen Patentschutz für konventionelle Erzeugnisse vorsah. Obst und Gemüse, das auch in der Natur vorkommt und entsprechend einzig und allein das Ergebnis eines biologischen Prozesses ist, kann keinesfalls auf Basis des Patentrechts geschützt werden. Bei der Biotech-Direktive geht es eher um den Patentschutz für biotechnologische Erfindungen zu denen Züchtungen nun einmal nicht gehören.

Nach Angaben des niederländischen Staatsministers Van Dam ist der Durchbruch im Patentrecht „entscheidend für Ertragszüchter“. Diese nehmen in der Lebensmittelproduktion eine wichtige Rolle ein und sorgen durch gezieltes Züchten und Kreuzen für die Schaffung immer neuer, widerstandsfähigerer Sorten. Durch den freien Zugang zu den genetischen Ressourcen wird die Arbeit der Züchter nicht behindert und Innovationen sind auch in Zukunft möglich.

Es ist davon auszugehen, dass die Entscheidung nicht nur bei den Züchtern und Bauern, sondern auch im Bereich der Lebensmittelindustrie für Aufatmen gesorgt hat. Wäre umgekehrt Patentschutz auf einzelne Obst- oder Gemüsesorten möglich geworden, so hätte dies die Vielfalt auf den Äckern und in den Obstgärten erheblich eingeschränkt. Die Folge wären noch mehr Monokulturen gewesen, für die einige wenige Unternehmen Lizenzgebühren kassiert hätten.

Insbesondere Umweltschützer aber auch Wissenschaftler hatten vor einem solchen Szenario gewarnt und letztlich hat in diesem Patentrecht -Fall die Vernunft gesiegt. Hinzu kommt, dass dennoch eine Fülle an Möglichkeiten für Innovationen besteht, die sich dann auch mit Patentschutz belegen lassen. Es sollte sich dabei jedoch nicht um eine Obst- oder Gemüsesorte handeln.

Quelle: Fruchtportal

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.