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Schwarzarbeit in Augsburg: Unternehmer verurteilt

Schwarzarbeit in Augsburg: Unternehmer verurteilt

Ein Fall von Schwarzarbeit in Augsburg hat vor dem dortigen Amtsgericht zu einer Verurteilung geführt. Die Richter verhängten gegen den ehemaligen Firmenchef eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und ahndeten damit auch den Sozialversicherungsbetrug. Der Unternehmer hatte gleich sechs Mitarbeiter in seiner Firma für Bodenbeschichtungen beschäftigt ohne dass diese bei der Krankenkasse bzw. der Unfallversicherung gemeldet waren.

Die Schwarzarbeit wurde über drei Jahre durchgeführt und als normales Arbeitsverhältnis getarnt. Das ging so weit, dass die vermeintlichen Arbeitnehmer mit Firmenfahrzeugen unterwegs waren und T-Shirts mit dem Firmenlogo trugen. Für die Auftraggeber war somit in keiner Weise zu ersehen, dass bei ihnen Schwarzarbeit ausgeführt wird.

Der Unternehmer legte vor Gericht ein Geständnis ab. Sein Unternehmen hatte Kunstböden verkauft und verlegt. Durch die Schwarzarbeit sparte er Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 126.000 Euro, die nun zurückgezahlt werden müssen. Neben dem Betrug an der Allgemeinheit wurden auch die Mitarbeiter betrogen und hätten im Falle eines Arbeitsunfalls erhebliche Nachteile hinnehmen müssen.

Erleichtert wurden die Ermittlungen durch eine Aussage einer ehemaligen Mitarbeiterin, die auch den Tipp gegeben hatte. Daraufhin ging die Rentenversicherung in die Offensive und stellte durch die Prüfung von Rechnungen und die Befragung von Zeugen schnell fest, dass in dem Unternehmen etwas nicht stimmte. Das Unternehmen existiert weiterhin, befindet sich mittlerweile jedoch unter einer neuen Leitung. Der ehemalige Chef ist immer noch mit von der Partie, verdingt sich allerdings „nur“ noch als leitender Angestellter.

Aus der positiven Sozialprognose und dem kooperativen Verhalten vor Gericht resultiert auch die vergleichsweise milde Strafe. Hinzu kommt, dass der ehemalige Geschäftsführer bis dato nicht auffällig wurde. Dennoch ist eine Wiedergutmachung in Höhe von 25.000 Euro an die Krankenkassen AOK und DAK sowie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft München zu zahlen. Das Unternehmen aus Augsburg muss wiederum die bereits erwähnten 126.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Quelle: Augsburger Allgemeine
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.