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Schwarzarbeit in Berlin: Angeklagten bieten Deal an

Schwarzarbeit in Berlin: Angeklagten bieten Deal an

Geht es allein um die Summe, so handelt es sich um einen der größten Fällen von Schwarzarbeit im Berlin der letzten Jahre. Vor Gericht müssen sich zwei Bauunternehmer verantworten, die nach Schätzungen einen Schaden in Höhe von rund sieben Millionen Euro verusacht haben sollen. Die Schwarzarbeit soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf „groben Eigennutz“ zurückzuführen sein, weshalb ein 39-Jähriger und ein 61-Jähriger nun mit Haftstrafen rechnen müssen.

Vor Gericht boten die Angeklagten dem Richter jedoch einen „Deal“ an. Um die Verhandlung zu beschleunigen und zu vereinfachen wird ein umfassendes Geständnis abgelegt. Darüber hinaus erklärten sich die beiden Bauunternehmer dazu bereit, einen Betrag in Höhe von einer Million Euro zu überweisen, um damit einen Teil des entstandenen Schadens wieder gut zu machen. Seitens deren Verteidiger wird in diesem Kontext auch darauf hingewiesen, dass es sich bei der ursprünglich festgelegten Höhe ohnehin um eine Schätzung handelt, die sich nicht exakt belegen lässt. Im Gegenzug zur Zahlung der Million sollten die Angeklagten mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Vor dem Landgericht Berlin werden aktuell 43 Fälle von Schwarzarbeit bzw. Vorenthalten des Arbeitslohnes verhandelt. Diese ereigneten sich im Zeitraum von Januar 2012 bis März 2015. Dabei wurden sowohl Gelder nicht gezahlt als auch Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt. Des Weiteren sieht sich auch der gesetzliche Unfallversicherer geprellt, da falsche Angaben zur Gesamtlohnsumme vorgenommen wurden.

Der 39-jährige Mann war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft faktisch der Geschäftsführer des Unternehmens, während der 61-Jährige formell als solcher eingesetzt wurde. Agiert wurde mit Scheinrechungen, bei denen vermeintlich Gelder an eine Reihe an Subunternehmen geflossen sind. Dies erfolgte, um die Schwarzarbeit zu verschleiern, was jedoch irgendwann aufflog.

Zum Erfolg der Ermittler kam es durch einen anonymen Hinweis. Es stellte sich direkt heraus, dass vor allem der jüngere der beiden Angeklagten einen ungemein aufwändigen Lebensstil pflegte, der nicht zu den geschäftlichen Aktivitäten passte. In den Medien wird in diesem Kontext über das Fahren von Fahrzeugen vom Typ Lamboghini oder Rolls-Royce und Urlaube in Dubai berichtet.

Quelle: Berliner Zeitung

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.