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Schwarzarbeit in Berlin: mehr Ermittlungen geplant

Schwarzarbeit in Berlin: mehr Ermittlungen geplant

Schwarzarbeit in Berlin kommt unter anderem im Taxigewerbe vor. Aus diesem Grund verkündete der Senat 2016, die Ermittlungen in diesem Bereich zu verstärken, nannte hierfür jedoch erst 2018 als Starttermin. Geplant sind spezielle Workshops für die Ermittler, die mit einer Ausdehnung der Kontrollen einhergehen sollen. Allein im vergangenen Jahr kamen 71 Außenprüfer hinzu und verstärkten die Ermittlungen – weiteres Personal ist geplant.

Im bundesweiten Vergleich kommt es im Berliner Taxigewerbe überproportional oft zu Schwarzarbeit. Mancherorts ist sogar von „flächendeckend rechtswidrigen Strukturen“ die Rede und Schätzungen zufolge sind 77 Prozent der Taxis in Berlin irregulär und führen nach juristischer Definition Schwarzarbeit durch.

In den meisten Fällen werden die Taxiunternehmen gegründet und vor der ersten Betriebsprüfung wieder geschlossen. Danach wird eine neue Konzession beantragt, womit sich durchweg Schwarzarbeit betreiben lässt. Des Weiteren werden Taxameter manipuliert oder Schichtzettel unterschlagen, um ein geringeres Arbeitsvolumen vorzutäuschen. Werden die Ermittler gut ausgebildet, so lassen sich derartige Täuschungsmanöver leicht durchschauen und zur Anzeige bringen.*

Taxen kontrolliert

Am 2. und 5. März 2018 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung das Taxigewerbe. Bei einer Großkontrolle in Dortmund hatte das Hauptzollamt im Mai 2018 Hagener Taxis kontrolliert wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. 30 Beamte überprüften an 40 Stellen Taxis. Es gab 29 Beanstandungen, in sieben Fällen wurden  mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn entdeckt, in 22 um Beitragsvorenthaltung.

Trotz schwieriger Witterungsbedingungen hatten über 2.500 Zöllner rund 3.150 Objekte geprüft und dabei 6.450 Fahrer nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Ziel war es, unangemessene Arbeitsbedingungen im Taxigewerbe aufzudecken, beispielsweise die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Die Erkenntnisse führten zur Einleitung von 21 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ergaben sich Hinweise auf Unterschreitungen des Mindestlohns, sowie gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, das Nichtmitführen von Ausweispapieren und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. In über 1.000 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Neben Hinweisen auf Mindestlohnunterschreitungen betreffen diese auch sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Ausländerbeschäftigung. Unter anderem wurden Verletzungen der Eichsiegel an Taxametern festgestellt, woraufhin man die betroffenen Taxen stilllegte.

Sondereinsatz in Düsseldorf

Im August 2019 kontrollierten Polizei, Zoll und OSD in Düsseldorf Taxen und Uber-Fahrer. In zwei Fällen stellten die Beamten den Verdacht auf Schwarzarbeit fest, in einem auf Leistungsbetrug. Zwei Uber-Fahrer weigerten sich während der Kontrolle, den Beamten ihre Mobiltelefone auszuhändigen, was zur Beschlagnahmung der Handys führte. Es wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht eingeleitet. Im Rahmen der Kontrolle wurden von den Vollziehungsbeamten der Stadtkasse insgesamt 3.000 Euro vollstreckt und ein Fahrzeug gepfändet.

Im Landkreis Konstanz verurteilte man den Inhaber eines Taxiunternehmens wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 40 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro. Der Unternehmer beschäftigte einen Taxifahrer über mehr als drei Jahre, ohne diesen ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden, der Schaden betrug fast 50.000 Euro. Der Taxiunternehmer musste die Geldstrafe und die noch ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Quelle: Berliner Zeitung

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.