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Schwarzarbeit in Halle: Unternehmer verurteilt

Schwarzarbeit in Halle: Unternehmer verurteilt

Arbeitnehmer mit mehr Arbeitsstunden als erlaubt

In Halle an der Saale sind zwei Unternehmen wegen Schwarzarbeit verurteilt worden. Das dortige Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Spediteure Arbeitnehmer illegal zu beschäftigen und dabei keinerlei Beiträge zu den Sozialversicherungen zu bezahlen. Das Strafmaß besteht in Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten bzw. eineinhalb Jahren Haft, die jeweils auf Bewährung ausgesetzt wurden. Darüber hinaus wird das Ableisten von jeweils 400 Stunden gemeinnütziger Arbeit erwartet.

Ermittlungen ergaben, dass die beiden Geschäftsführer einer Möbelspedition Beiträge in Höhe von 10.000 Euro nicht geleistet hatten und darüber hinaus widerrechtlich Kurzarbeitergeld in Höhe von 15.000 Euro erhalten hatten. Auffällig wurde das Unternehmen gegenüber der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit Sitz in Halle. Diese wies explizit auf den großen Aufwand entsprechender Ermittlungsarbeit hin und stellte zudem fest, dass das Liefern gerichtsverwertbarer Beweise viel Zeit erfordert. So lässt sich im aktuellen Fall von einem großen Erfolg für die Ermittler sprechen, da Schwarzarbeit keineswegs immer nachgewiesen werden kann.

Die Basis für die Ermittlungen wegen Schwarzarbeit stellten Hinweise der Arge in Halle dar. Diese stellte fest, dass Arbeitnehmer deutlich mehr Arbeitsstunden als erlaubt abgeleistet hätten. Es folgten mehr und mehr Hinweise, die zum größten Teil anonym gegeben wurden. So kam es bereits im September 2010 zu ersten Durchsuchungen in den Geschäftsräumen sowie privaten Wohnungen. Die dort gefundenen Dokumente führten schließlich zu einem berechtigten Anfangsverdacht und dem Abgleich der gesammelten Informationen mit den Daten der Agentur für Arbeit und des Finanzamtes.

Das Resultat der Ermittlungen bestand darin, dass in den Jahren 2009 und 2010 Schwarzarbeit durch gefälschte Stundenabrechnungen begangen wurde. Die Arbeitnehmer mussten dabei ganze Arbeitstage unterschlagen oder eine geringere Stundenzahl angeben. Aufgrund der Falschangaben fiel es auch schwer, die tatsächlichen Arbeitsstunden zuzuordnen und am Ende zu einem Urteil zu gelangen. Glücklicherweise ließen sich auch die Ergebnisse der Vernehmungen nutzen, sodass am Ende ein von allen Seiten akzeptiertes Urteil stand.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung prüft regelmäßig bundesweit wie regional bestimmte Branchen insbesondere auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit dem 1. Januar 2020 gilt der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.