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Schwarzarbeit in Heilbronn: Bäckermeister verurteilt

Schwarzarbeit in Heilbronn: Bäckermeister verurteilt

Aushilfen auf 450 Euro Basis erhielten Zuzahlungen

In einem Fall von Schwarzarbeit in Heilbronn ist ein Bäckermeister zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt worden. Neben der Auflage, die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge zurück zu erstatten, muss der Unternehmer 150 Tagessätze in Höhe von 50 Euro zahlen, was einer Summe von 7.500 Euro entspricht. Seine Frau wurde wegen Beihilfe verurteilt und kam mit 20 Tagessätze von 50 Euro weg, was immer noch 1.000 Euro bedeutet. Darüber hinaus musste der Gesamtschaden in Höhe von 115.000 Euro ausgeglichen werden. Trotz seiner Geständigkeit und dem schnellen Ausgleich der geforderten Summe gilt der Bäckermeister fortan als vorbestraft.

Vor dem Amtsgericht Heilbronn offenbarte sich, dass die Schwarzarbeit  über einen Zeitraum von mehreren Jahren verübt wurde. Dabei beschäftigte der Bäcker offiziell lediglich Aushilfen auf Basis der so genannten 450-Euro-Jobs. Diese bedürfen keiner Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern, was naturgemäß die Attraktivität für Arbeitgeber erhöht. Problematisch war jedoch, dass neben dem regulären Lohn auch noch Schwarzgeld gezahlt wurde und dieses in bar an die Angestellte floss. Die Folge war ein Schaden von 72.000 Euro bei den Sozialkassen sowie 42.000 Euro, die an Umsatz- und Lohnsteuer vorenthalten wurden.

Die Ehefrau wurde deshalb mitangeklagt und verurteilt, weil sie diejenige war, die die Löhne an die Arbeitnehmer auszahlte und entsprechend in vollem Umfang an den Straftaten beteiligt war. Darüber hinaus wurden auch die elf betroffenen Arbeitnehmer angeklagt und mussten sich vor dem Amtsgericht Heilbronn wegen Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug verantworten. In diesen Fällen wurden die Verfahren jedoch gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

Grundsätzlich handelt es sich bei Schwarzarbeit keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Vor allem, wenn in einem Unternehmen und – wie im konkreten Fall in Heilbronn – über einen Zeitraum von vier Jahren Schwarzgelder ausgezahlt werden, ist von einer klaren kriminellen Energie und einem Vorsatz auszugehen. Das Problem ist dabei, dass durch entgangene Sozialversicherungsbeiträge nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die gesamte Gesellschaft geschädigt werden.

Im Herbst 2020 deckte der Zoll Hannover Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Stadtgebiet Hannover auf. Bei der Überprüfung von zwölf Gastronomiebetrieben und sechs Bäckereien befragten 22 Zöllner 81 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen, in elf Fällen wurde der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt. Ein Arbeitnehmer erhielt fünf Euro pro Stunde, also nicht einmal die Hälfte des vorgeschriebenen Lohns.

Quelle: Stimme.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.