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Schwarzarbeit in Holzkirchen: trotzdem Hartz IV bezogen

Schwarzarbeit in Holzkirchen: trotzdem Hartz IV bezogen

In Holzkirchen unweit der bayerischen Landeshauptstadt München ist es zu einem Fall von Schwarzarbeit gekommen. Die Ermittler kamen dabei einem 68-jährigen Mann auf die Schliche, der neben seiner beruflichen Tätigkeit auch Geld aus dem Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV bezogen hat. Da dieser die Arbeit nicht angemeldet hatte, handelt es sich um Schwarzarbeit und damit um eine Straftat.

Ein ehemaliger Arbeitgeber sorgte indirekt dafür, dass die Ermittlungen wegen Schwarzarbeit erfolgreich verliefen. In dessen „Schwarzbuch“ fanden die Ermittler des Hauptzollamts Rosenheim Hinweise auf eine Tätigkeit, die mehr als drei Jahre andauerte. So stellte sich auch heraus, dass der Mann monatlich einen Betrag in Höhe von rund 1.000 Euro verdiente, was natürlich deutlich zu viel für den gleichzeitigen Bezug von Hartz IV ist. Die Tätigkeit des Mannes bestand darin, Briefkästen auszuleeren, wofür er in bar bezahlt wurde. Dieser Arbeit ging der 68-Jährige für mehr als drei Jahre nach, was das Amtsgericht Miesbach als einen gewerbsmäßigen Betrug wertet. Die Schadenssumme beläuft sich nach Angaben der Ermittler auf rund 16.000 Euro.

Ursprünglich wurde der Mann lediglich als Zeuge befragt. Dabei ging es um den Verdacht, dass sein Arbeitgeber, ein Tölzer Transportunternehmen, Sozialabgaben unterschlagen habe. In einer Vernehmung sagte der Mann dann aus, er habe deutlich mehr Geld erhalten als offiziell angegeben, sei aber davon ausgegangen, das alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Mit anderen Worten habe er seinem Arbeitgeber vertraut, was sich im Nachhinein als ein Fehler herausgestellt hat. Zu einer Neuberechnung der Sozialleistungen kam es deshalb nicht, weil der Angeklagte auf die Frage nach einer Änderung seiner Einkünfte stets ein „Nein“ angekreuzt hatte.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, wenngleich sich der Rentner geständig und reumütig zeigte. Der Richter zeigte sich etwas gnädiger und beließ es bei einer Bewährungsstrafe sowie 150 Sozialstunden. Ein Urteil, mit dem am Ende alle Beteiligten leben können.

Schwarzarbeit macht heute rund ein Sechstel des BIP aus. Verbote und Kontrollen ändern wenig. Wer Kollegen, Arbeitgeber oder seine Kunden persönlich kennt, bekommt schon mal Angebote unter der Hand. Fragen kostet schließlich nichts. 

Quelle: Merkur.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.