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Schwarzarbeit in Kelheim: Spediteur verurteilt

Schwarzarbeit in Kelheim: Spediteur verurteilt

Mehrere vermeintlich Selbstständige beschäftigt

Ermittlungen wegen Schwarzarbeit im bayerischen Kelheim haben zur Verurteilung eines Spediteurs geführt. Federführend war dabei die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg, deren Arbeit zu einer saftigen Geldstrafe führte. Die Richter verurteilten den Spediteur dazu, eine Summe in Höhe von 7.200 Euro zu zahlen.

Hintergrund der Verurteilung wegen Schwarzarbeit war die Beschäftigung mehrerer vermeintlich selbstständiger Gewerbetreiber durch den Spediteur. Das Problem bestand jedoch darin, dass es sich hierbei um Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit handelte. Hintergrund war, dass es sich einzig und allein um abhängige und weisungsgebundene Tätigkeiten handelte. Damit wäre jedoch eine Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern vonnöten gewesen, auf die der Spediteur wohlweislich verzichtete.

Folgt man den Ermittlern, so beziffert sich der auf diese Weise entstandene Schaden auf rund 60.000 Euro. Dieser Betrag muss selbstverständlich über die Geldstrafe hinaus erstattet werden, sodass am Ende deutlich wird, dass sich Schwarzarbeit nicht lohnt.

Transportunternehmen, Speditionen aber auch Taxiunternehmen geraten immer wieder ins Visier von Ermittlungen gegen Schwarzarbeit. Gerade in dieser Branche ist es leicht, „unter dem Radar“ zu arbeiten und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Das Problem besteht für die Ermittler darin, dass nur die wenigsten Fälle aufgedeckt werden können und zudem exakt überprüft werden muss, wann eine echte Selbstständigkeit vorliegt und wann nicht.

Schwarzarbeit schädigt nicht nur die Allgemeinheit, indem keine Beiträge in die kollektiven Sozialversicherungen fließen, sondern auch die einzelnen Arbeitnehmer. Diese mögen sich zunächst über die höheren Nettobeträge freuen, doch stehen am Ende eines Arbeitslebens so gut wie keine Rentenzahlungen. Des Weiteren kann passieren, dass selbst die Krankenversicherung nicht bezahlt wird, sodass sich Probleme bei der Gesundheitsversorgung ergeben. Davon abgesehen dürfte sich auch in Kelheim die Frage stellen, ob wenigsten die Einkommenssteuer ordnungsgemäß abgeführt wurde. Dies erfolgt in aller Regel durch den Arbeitgeber und muss im Fall einer Selbstständigkeit vom Selbstständigen bzw. Unternehmer vorgenommen werden. In den Presseberichten wird über diese Thematik jedoch nicht berichtet.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter kontrolliert auf Autobahnen regelmäßig den Lkw-Güterverkehr. Im Spätsommer 2020 gab es infolge der Pandemiemaßnahmen vermehrt Hinweise durch Logistikverbände darauf, dass neben dem Auftragsrückgang Transportaufträge von Wettbewerbern zu niedrigen Preisen angeboten würden. Die Verbände befürchteten die Nichteinhaltung des Mindestlohns. Die Zollbeamten prüfen bei ihren Routinekontrollen Beschäftigungsverhältnisse und die Einhaltung der Sozial- und Mindestlohnvorschriften. Fahrerkarten werden ausgelesen und Ausweise auf Echtheit überprüft.

Quelle: Mittelbayerische

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.