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Schwarzarbeit in Ladenburg: Ermittlungen gegen Gastronomen

Schwarzarbeit in Ladenburg: Ermittlungen gegen Gastronomen

In Ladenburg, unweit von Mannheim ist es vermutlich zu einem Fall von Schwarzarbeit gekommen. Derzeit laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim, die gleich drei Personen im Visier hat. Es handelt sich dabei um Gastronomen, die eine Gaststätte in Ladenburg betreiben und dabei unrechtmäßige Beschäftigung gefördert haben sollen. Die Schwere der zur Last gelegten Taten lässt sich auch daraus entnehmen, dass offensichtlich einer der Verdächtigen in Haft genommen wurde.

Für die Ermittlungen zuständig sind die Beamten der Zollabteilung Finanzkontrolle/Schwarzarbeit aus Heidelberg. Diese waren sowohl im Jahr 2016 als auch im Oktober 2017 vor Ort tätig und haben jede Menge Beweismittel gesichert. Entsprechend ist davon auszugehen, dass es sich bei der Schwarzarbeit in Ladenburg um eine Wiederholungstat handelt, was die Schwere naturgemäß merklich erhöht. Folgt man den Aussagen der Staatsanwaltschaft, so wird sogar von einem Zeitraum zwischen 2011 und 2017 ausgegangen, in dem Arbeitnehmer wissentlich nicht den Sozialversicherungsträgern gemeldet wurden.

Wenngleich die genaue Zahl der Verstöße noch nicht ermittelt werden konnte, wird von einem Schaden in Höhe von rund 700.000 Euro ausgegangen. Offensichtlich richten sich die Ermittlungen auch nicht nur gegen eine Gaststätte, sondern auch noch gegen andere, möglicherweise in enger Verbindung stehende, Betriebe.

Als Grund für die Inhaftierung des einen Angeklagten, wird Verdunkelungsgefahr angegeben. Konkret bedeutet dies, dass das Risiko besteht, dass wichtige Beweismittel vernichtet oder versteckt werden und damit die Aufklärung des Falles maßgeblich erschwert wird.

Ladenburg scheint für die Ermittler gegen Schwarzarbeit von besonderen Interesse zu sein. Bereits 2015 begannen die Ermittlungen gegen den Inhaber eines Hofes. Auch hier soll es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mannheim um Sozialversicherungsbetrug handelt und sogar ein siebenstelliger Geldbetrag hinterzogen worden sein.

Aufgrund der Höhe der Beträge und der Dauer der Straftaten, ist bei einer Verurteilung von einer Gefängnis- oder zumindest einer Bewährungsstrafe auszugehen. Als strafmindernd würde sich ein Geständnis der Angeklagten auswirken, das bislang jedoch noch nicht vorliegt.

Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.