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Schwarzarbeit in Waiblingen: Prozess vor dem Landgericht

Schwarzarbeit in Waiblingen: Prozess vor dem Landgericht

Ein Fall von Schwarzarbeit in Waiblingen wird derzeit vor dem dortigen Landgericht verhandelt. Ermittlungen hatten ergeben, dass drei Personen in organisierter Form Leiharbeiter aus dem EU-Staat Bulgarien beschäftigt hatten. Das Problem bestand jedoch darin, dass keinerlei Abgaben an die Sozialversicherungsträger entrichtet wurden. Die Verhandlung findet vor der 13. Großen Wirtschaftskammer statt, was auch ein Indiz für das zu erwartende Strafmaß darstellen kann. Experten gehen davon aus, dass eine Aussetzung zur Bewährung nur dann in Frage kommt, wenn seitens der Angeklagten in vollem Umfang kooperiert wird und Geständnisse abgelegt werden.

Die Schwarzarbeit in Waiblingen bei Stuttgart ereignete sich in den Jahren zwischen 2011 und 2013. Das Unternehmen mit Firmensitz Stuttgart und Waiblingen soll über Jahre Arbeitnehmer aus Bulgarien beschäftigt haben. Dies wurde vor allem von den drei Geschäftsführern im Alter zwischen 49 und 55 Jahren in die Wege geleitet. Folgt man dem Ergebnis der Ermittlungen, so entstand durch die Schwarzarbeit ein Sachschaden in Höhe von 734.000 Euro. Ein Problem besteht zudem darin, dass das Unternehmen mittlerweile insolvent ist und daher nur bedingt mit einem finanziellen Ausgleich zu rechnen ist.

Durchgeführt wurde die Schwarzarbeit vor allem im Gastronomiegewerbe sowie in einer Montage-Anlage für Automobilteile. 307 Arbeitnehmer wurden von bulgarischen Firmen zur Verfügung gestellt und arbeiteten für gerade einmal vier Euro in der Stunde. Somit handelte es sich nicht nur um Schwarzarbeit, sondern auch um eine deutliche Unterschreitung der damals geltenden Mindestlöhne. Zwar wurden seitens der Auftraggeber so genannte Werksverträge abgeschlossen, doch galten diese als reines Alibi und dienten mutmaßlich eher der Verschleierung der Schwarzarbeit.

Neben der Beschäftigung ohne Sozialversicherung fällt auch das Fehlen von Arbeiterlaubnissen ins Gewicht. Eine Berufung auf Unkenntnis kann angesichts des hohen Bildungsstandes der Angeklagten kaum geltend gemacht werden, denn es handelt sich hierbei um einen promovierten Diplomingenieur sowie einen ausgebildeten KfZ-Mechaniker.

Welche Taten am Ende nachgewiesen werden können und ob es zu Geständnissen kommt, ist derzeit unklar. Der Prozess könnte sich über mehrere Monate hinziehen, sofern es nicht im Vorfeld zu einer Einigung kommt.

Quelle: Stuttgarter Nachrichten
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.