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Schwarzarbeit: Ermittlungen in Halle, Kassel und Hannover

Schwarzarbeit: Ermittlungen in Halle, Kassel und Hannover

Wieder einmal ist es zu groß angelegten Ermittlungen gegen Schwarzarbeit gekommen. Ins Visier der Fahnder gelangte in diesem Fall ein Bauunternehmen mit Firmensitz in Halle an der Saale. Die dortige Staatsanwaltschaft hat bereits Anklage erhoben, die auf Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit lautet. Die Ermittlungen fanden jedoch keineswegs nur in Halle, sondern unter anderem auch in Kassel und Hannover statt. Es zeigt sich daran, dass Schwarzarbeit ein bundesweites Phänomen ist, bei dem Unternehmen durchaus auch vernetzt agieren. Hintergrund könnte in diesem Fall das Ausstellen fingierter Rechnungen sein.

Die Staatsanwaltschaft in Halle geht derzeit davon aus, dass die Geschäftsbücher des Bauunternehmens manipuliert wurden und auf diese Weise die illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich gemacht wurde. Darüber hinaus existieren eindeutige Hinweise für das Ausstellen von Scheinrechnungen an andere Betriebe, die hierfür keine erkennbare Gegenleistung erbracht haben. Die Besonderheit bei dieser Vorgehensweise besteht darin, dass eine Summe von rund zehn Prozent der Überweisung auf dem Konto verbleibt, während umgehend 90 Prozent abgehoben werden. Dies ist ein klares Anzeichen von Schwarzarbeit bzw. falsch ausgestellten Rechnungen, da das Bargeld mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit direkt wieder nach Halle gelangt ist.

Konkret handelt es sich dadurch um Schwarzgeld, das offiziell in keinem Buch und in keiner Statistik auftaucht. Mit den so generierten Summen kann dann die Schwarzarbeit finanziert werden, indem Mitarbeiter ohne Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern oder Abführen von Steuern beschäftigt und bar bezahlt werden. Dieses Procedere ist alt bekannt und wird auch in anderen Branchen auf diese oder ähnliche Weise vollzogen.

Die Problematik von Schwarzarbeit in der Baubranche ist vielfältig. Auf der einen Seite wird die Allgemeinheit geschädigt, indem keine Gelder in die Sozialversicherungen fließen und auch keine Steuern gezahlt werden. Andererseits handelt es sich bei Schwarzarbeit jedoch auch um eine Form des unlauteren Wettbewerbs, denn schließlich ist es einem Unternehmen so problemlos möglich, die Preis seiner Mitbewerber  zu unterbieten. Die Unternehmen, die auf die „Deals“ eingehen und Arbeitleistungen einkaufen, machen sich zwar nicht zwingend strafbar, verwirken jedoch jedweden Gewährleistungsanspruch. Mit anderen Worten ist eine Leistung, die in Schwarzarbeit erbracht wurde, nicht im Nachhinein einklagbar.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.