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Selbstgefährdung an der Grenze zur Sabotage in Kornwestheim

Selbstgefährdung an der Grenze zur Sabotage in Kornwestheim

Im schwäbischen Kornwestheim hat sich ein besonderer Fall von Sabotage oder zumindest eines In-Kauf-Nehmens der Unterbrechung des Bahnbetriebs ereignet. Aufgrund des spektakulären Geschehens schaffte es ein jugendliches Pärchen in nahezu die komplette regionale und überregionale Berichterstattung. Es ging dabei um ein waghalsiges Manöver, nur um ein so genannte Selfie, also einen Schnappschuss der beiden, anzufertigen.

Konkret ereignete sich die Tat in Kornwestheim auf dem Rangierbahnhof. Dort kletterten der junge Mann und dessen Freundin auf einen abgestellten Zugwaggon, um auf dessen Dach zu posieren. Die Tat ereignete sich am 16. Dezember 2018 und wurde von einem Mitarbeiter der Deutschen Bahn beobachtet. Dieser verständigte umgehend die Polizei, die die beiden jungen Leute festnahm bzw. von den Gleisen entfernte.

Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die im unbefugten Aufenthalt auf den Gleisen besteht. Gravierender als dieses Delikt, das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einer Geldstrafe geahndet wird, ist aber die Gefahr, der sich das junge Liebespaar ausgesetzt hatte. Fakt ist, dass sich Züge in aller Regel fast lautlos nähern, was an deren elektrischem Antrieb liegt. Selbst Geschwindigkeiten im Bereich von 200 km/h sind erst dann zu hören, wenn der Zug tatsächlich vorbeifährt. Für eine Person, die sich auf dem Gleiskörper befindet, besteht dann keinerlei Chance auf Ausweichen mehr.

In den letzten Jahren beobachten die Ermittler der Polizei verstärkte Bemühungen von Jugendlichen, durch Selfies auf sich aufmerksam zu machen. Der Fall von Kornwestheim ist nur einer von vielen und gehört laut Aussage eines Beamten mittlerweile zum Alltag. Es besteht dabei jedoch nicht nur eine Gefährdung für die eigenen Person, sondern indirekt auch eine Sabotage des laufenden Bahnverkehrs. Auch, wenn es nicht zwingend zu einem Personenschaden kommt, kann durch eine Notbremsung oder auch „nur“ die Sperrung der Strecke, um die unbefugten Personen von dieser zu entfernen jede Menge Zeit und Geld verloren gehen.

Quelle: Stuttgarter Zeitung
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.