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Sulzbach: Ermittlungen gegen Erpresser erfolgreich

Sulzbach: Ermittlungen gegen Erpresser erfolgreich

Es war ein großer Einsatz des Sondereinsatzkommandos (SEK) der Polizei. Verhaftet wurde ein 81-jähriger Mann aus Sulzbach, der zuvor verschiedene Lebensmittelunternehmen erpresst hatte. Der Mann hatte hohe Geldbeträge gefordert und damit gedroht, Lebensmittel zu vergiften. Spezialeinheiten der Polizei führten laut Staatsanwaltschaft Fulda die Verhaftung in Frankfurt am Main durch. Dabei gelang es, den Mann aus Sulzbach auf frischer Tat zu ertappen, denn dieser führte gerade ein neuerliches Erpressungstelefonat.

Gegenüber den Ermittlern zeigte sich der alte Mann geständig und gab als Grund für die Erpressung akute Geldnot an. Folgt man der Polizei, so bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung für die Gesellschaft. Diese Entwarnung wird auch dadurch unterstützt, dass bei umfangreichen Durchsuchungen keinerlei gefährliche Substanzen gefunden wurden und es sich somit um leere Drohungen handelte. Dennoch wurde ausreichend Beweismaterial sichergestellt, um vermutlich eine Verurteilung des Mannes herbeizuführen.

Der zuvor festgenommene Rentner wurde zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt, da nach Ansicht der Staatsanwaltschaft keinerlei zwingende Haftgründe vorliegt. Ein Gerichtsverfahren ist jedoch unvermeidbar, da es sich bei Erpressung um eine Straftat entsprechend § 253 StGB handelt.

Folgt man der Gesetzgebung, so kann die Erpressung in Sulzbach bzw. Frankfurt am Main sowohl mit einer Geldstrafe als auch mit eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Ebenfalls ist Teil des Gesetzes, dass auch der Versuch bereits strafbar ist. Im konkreten Fall könnte auch der Passus zur Anwendung gelangen, dass „die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist“ wie es im Gesetzestext heißt. Immerhin hatte der Rentner damit gedroht, große Teile der Bevölkerung zu vergiften.

Bis es zu einem Gerichtsverfahren kommt, dürfte es noch einige Monate dauern. Die Geständigkeit des 81-Jährigen wirkt sich dabei sicherlich ebenso vorteilhaft aus wie die vermutlich bis dato straffreie Lebensführung. Da die Erpressung aus Geldnot erfolgte, erscheint jedoch fraglich, ob eine Geldstrafe ausreichend abschreckende Wirkung entfaltet.

Quelle: Frankfurter Rundschau
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.