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Tierische Ermittlungen in Bretten: Ein Kater wurde einbetoniert

Tierische Ermittlungen in Bretten: Ein Kater wurde einbetoniert

Es waren in der Tat ungewöhnliche Ermittlungen in Bretten, an denen sich sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Polizei beteiligten. Die selbst ernannten Detektive gingen dabei einem nächtlichen Jammern und Jaulen nach, dessen Herkunft sich über einen Zeitraum von mehreren Tagen nicht lokalisierten ließ. Schließlich stellte sich heraus, dass beim Bau eines Hauses in der Kantstraße in Bretten eine Katze unter der Garage des Neubaus eingeschlossen worden war. Die Katze befand sich in einem Spalt, den Bauarbeitern mit Beton verfüllt hatten, sodass es kein Entkommen für das Tier gab. Immerhin existierte ein kleiner Spalt, der die Versorgung mit Wasser und Nahrung möglich machte.

Es folgte eine Rettungsaktion, wie sie Bretten noch nicht gesehen hat. Mit Hilfe von Bauarbeitern wurde der Spalt deutlich verbreitert, sodass das Tier endlich wieder in die Freiheit gelangen konnte. Interessanterweise schien sich die Katze jedoch an ihr unfreiwilliges Refugium gewöhnt zu haben oder war von den umstehenden Menschen verschreckt. Wie sonst ließe sich erklären, dass das Tier zunächst lediglich seinen Kopf herausstreckte, um daraufhin wieder im „Gefängnis“ zu verschwinden.

Schließlich gelang es den Haltern jedoch, ihr einjähriges Haustier herauszulocken. Der erste Weg des Tieres führte zum Tierarzt, der Aufenthalt dürfte für die Katze letztlich aber ohne weitere Schäden verlaufen sein.

Für die Ermittler war es eine besondere Arbeit, die durch zahlreiche Pressefotos dokumentiert wurde. In der Nacht kam auch die Feuerwehr zum Einsatz und die Polizei war sowohl während des Tages als auch beim Nachteinsatz mit von der Partie. Es ist zu vermuten, dass die Rettung eines Haustiers am Ende ein deutlich besseres Gefühl hinterließ als das Dingfestmachen eines Straftäters. Bretten gilt allerdings auch nicht als Hochburg des Verbrechens und erscheint nur relativ selten in diesem Kontext in den Medien. Wirft man einen Blick auf die örtlichen Polizeiberichte, so taucht die Stadt dort – wenn überhaupt – eher wegen Unfällen auf.

Über den Feuerwehreinsatz zur Tierrettung

Ist ein Tier in akuter Gefahr, entweder verletzt oder getötet zu werden, dann rückt die Feuerwehr aus zur Rettung. Vor dem Gesetzgeber ist aber nicht jedes Tier gleich. Für ein Pferd, das beruflich genutzt wird, ist der Feuerwehreinsatz nicht kostenpflichtig. Für ein Haustier in Not können Kosten entstehen, sofern grob fahrlässiges Verhalten des Besitzers zu der Notlage führte. Die genauen Regelungen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Oft springt die Versicherung ein, wenn nach einem Einsatz der Feuerwehr eine Rechnung der Gemeinde eintrifft. Es lohnt sich dann, die Kosten genau zu prüfen, denn teils werden die Einsatzzeiten zu grob kalkuliert und dadurch vor Gericht für ungültig erklärt (OVG Berlin Brandenburg, AZ: 1 B 72.09). Wirft man Ihnen fahrlässiges Verhalten vor, ist eine Rechtsberatung angezeigt.

Welcher Notruf ist der richtige?

Sieht man ein entlaufenes Tier auf einer Schnellstraße, sollte die Polizei eingeschaltet werden. Für Tiere, die nicht artgerecht gehalten werden, ist das Veterinäramt zuständig. Der Tierarzt oder der tierärztliche Notdienst versorgen kranke oder verletzte Tiere. Herrenlose Hunde und Katzen sind meist mit einem Mikrochip markiert, der Aufschluß auf den Besitzer gibt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was zu tun ist, helfen Tierschutzvereine gerne mit Informationen.

Quelle: Kraichgau News
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.