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Versicherungsbetrug in Braunschweig: ungewöhnliche Methode

Versicherungsbetrug in Braunschweig: ungewöhnliche Methode

Ermittlungen wegen Versicherungsbetrug in Braunschweig nehmen derzeit einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Volkswagen Versicherungsdienstes VVD unter die Lupe. Folgt man den Informationen einiger regionaler Zeitungen, so gehen die Ermittler auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen mehrere Personen vor, die eine überaus ungewöhnliche Vorgehensweise an den Tag gelegt hatten.

Während es bei Versicherungsbetrug in aller Regel darum geht, Provisionen einzustreichen oder auch Schadenssummen für nicht entstandene oder provozierte Schäden zu kassieren, wählten die Mitarbeiter des Versicherungsdienstes einen anderen Ansatz. Hier ging es vielmehr darum, Schadensfreirabatte für die eigenen Versicherungen zu erhalten und damit deutlich weniger Versicherungsprämie zu zahlen als eigentlich fällig würden.

Die Vorgehensweise erfolgte zunächst durch die Versicherung eines Leichtmotorrads, das in dieser Form überhaupt nicht existierte. Aufgrund der Leichtigkeit des Fahrzeugs und der Unfallfreiheit fiel die Versicherung günstig aus und stellte daher keinerlei finanzielle Belastung dar. Die Police wurde über einige Jahre behalten und blieb ermangelst eines existierenden Fahrzeugs naturgemäß schadensfrei. Der so entstandene Schadensfreiheitsrabatt wurde nach dem Einhalten einer angemessenen Wartezeit eins zu eins auf eine Autoversicherung übertragen, sodass sich mehrere Hundert Euro im Jahr sparen ließen.

Folgt man den Presseinformationen, so soll die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diesen Trick genutzt und damit Versicherungsbetrug begangen haben, noch im einstelligen Bereich sein. Es ist jedoch durchaus möglich, dass die Methode schnell Schule gemacht hat und die Ermittler noch weitere Fälle finden.

Auch, wenn es sich um eine vermeintliche Bagatelle handelt, dürfte es in diesem Fall zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Auch dieser Versicherungsbetrug diente einzig und allein dem Zweck der eigenen Bereicherung, wenngleich nicht direkt Geld von den Versicherern überwiesen wurde. Des Weiteren ist vermutlich strafmildernd zu werten, dass keine unbeteiligten Personen in das Geschehen hineingezogen wurden, was vor allem beim so genannten „Autobumsen“ der Fall ist.

Nichtsdestotrotz darf der Fortgang von Ermittlungen und Verhandlung mit Spannung erwartet werden.

Quelle: News 38

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.