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Versicherungsbetrug in Diepholz: ungeschickte Täter

Versicherungsbetrug in Diepholz: ungeschickte Täter

Dass sich Versicherungsbetrug nicht lohnt, wird meist spätestens bei der folgenden Gerichtsverhandlung deutlich. In manchen Fällen stellen sich die Täter jedoch so ungeschickt an, dass ein Misserfolg gleichsam vorprogrammiert scheint. Ein gutes Beispiel fand sich unlängst in Diepholz, wo tatsächlich eine Videoüberwachung einen versuchten Versicherungsbetrug filmte und damit Beweise sicherte. Das Besondere daran: die beiden Einbrecher waren selbst die Betreiber des besagten Shops und haben somit selbst für ihre Überführung gesorgt.

Konkret handelte es sich um einen 23-jährigen und einen 20-jährigen Mann aus Cloppenburg, die gemeinsam einen Handy-Shop betrieben. Da das Geschäft nach Ansicht der beiden Betrüger nicht gut genug lief, wollten diese einen Raubüberfall vortäuschen und so einen Schaden in Höhe von rund 30.000 Euro verursachen. Was beide Täter nicht wussten: im Nachbargeschäft war eine Videoüberwachung installiert, die den Einbruch minutiös dokumentierte und von den Ermittlern als Beweismaterial genutzt werden konnte.

Die beiden Angeklagten arbeiteten mit einem dritten Mann zusammen und transportierten gleich 70 Mobiltelefone in einem großen Sack ab. Anschließend kamen die Männer ohne den Sack ins Geschäft zurück und der dritte Angeklagte schloss die beiden Betreiber des Geschäfts in ihrem Laden ein. Diese setzten sogleich einen Notruf ab und baten die Polizei um Hilfe. Den Beamten teilten sie zudem mit, sie seien sowohl ausgeraubt als auch in ihrem eigenen Laden eingesperrt worden.

Die Ermittlungen gestalteten sich in diesem Fall überaus einfach, denn schon bald bemerkten die Beamten die eingeschaltete Videoüberwachung im Nachbargeschäft. Infolge der eindeutigen Beweislage gaben die Angeklagten schon bald ihren Betrugsversuch zu, was vor Gericht sicherlich auch als strafmildernd gewertet wurde. Entsprechend zeigten sich die Richter vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Cloppenburg überaus milde und verhängten lediglich eine sechsmonatige Bewährungsstrafe gegen den älteren Mann, während der 20-jährige Mittäter ohne jede Strafe davonkam.

Die jungen Männer können hier wirklich von Glück reden, denn in vergleichbaren Fällen wurden auch schon Geld- oder gar Haftstrafen verhängt.

Jedes Jahr werden in Deutschland allein im Handel Waren für mehrere Milliarden Euro entwendet. Diebe greifen in Lagern wie in Büros zu. Die geringe Aufklärungsquote der Delikte von etwa 20 Prozent machen den Wert von Video-Überwachung zur Täteridentifizierung offensichtlich.

Quelle: NWZ Online

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.