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Versicherungsbetrug in Freiburg: Mobiltelefone genutzt

Versicherungsbetrug in Freiburg: Mobiltelefone genutzt

Eine besondere Form von Versicherungsbetrug wurde im badischen Freiburg verübt. Vor dem dortigen Amtsgericht muss sich ein 46-jähriger Mann verantworten, der zuvor Mitinhaber eines Handygeschäfts war. Das Verfahren wurde gegen eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro eingestellt, wobei einer der beiden Anklagepunkte als gesichert galt.

Vorangegangen waren zwei Einbrüche in dem Mobilfunkgeschäft, die im Mai und November 2013 stattgefunden hatten. In diesem Zusammenhang hatte der Mann eine Reihe von Geräten als gestohlen gemeldet, die tatsächlich noch vorhanden waren. Es handelte sich hierbei zwar um keine reine Falschmeldung, wohl aber um die Meldung von zu vielen Handys und damit verbunden Versicherungsbetrug. Die Schadenssumme wurde vor Gericht auf  7.500 Euro beziffert, die unrechtmäßig an den Handyladenbesitzer geflossen sein sollen.

Darüber hinaus sollen zehn Mobilfunkverträge vermittelt worden sein, bei denen falsche Personalien und Kontodaten zum Einsatz kamen. Zwar handelte es sich nicht um gänzlich erfundene Personen, wohl aber wurden die Daten missbraucht und mit nicht geschlossenen Verträgen verbunden. Zwar stornierte der Angeklagte die Verträge, nachdem die geschädigten Personen den Betrug bemerkten, doch wurden die Provisionszahlungen zu keinem Zeitpunkt rückerstattet. Ebenfalls waren die Anbieter dazu genötigt, den Wert der Mobiltelefone abzuschreiben.

In diesem Falll von Betrug belief sich der Schaden auf rund 4.000 Euro, der jedoch nicht den Versicherungen, sondern den Mobilfunkunternehmen entstand.

Ruchbar wurden Betrug und Versicherungsbetrug nach umfangreichen Ermittlungen der Freiburger Polizei. Diese fand heraus, dass als gestohlen gemeldete Telefone weiter benutzt wurden und fand diese schließlich im Safe des Angeklagten.

Trotz der Schwere der Vorwürfe entschied sich die Richterin für eine Einstellung des Verfahrens, womit der Geschäftsmann als unschuldig gilt. Zwar musste dieser für den „Deal“ 3.000 Euro an die „Freiburger Hilfsgemeinschaft“ zahlen. Einer der Gründe für die Einstellung bestand darin, dass manche Details des Falles weiter im Dunkeln lagen und nicht ermittelt werden konnten. Zudem wirkte der Angeklagte in keiner Weise mit und äußerte sich noch nicht einmal zu seiner Person, geschweige denn zu den ihm zur Last gelegten Taten.

Quelle: Badische Zeitung

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.