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Versicherungsbetrug in Norderstedt: Rechnungen gefälscht

Versicherungsbetrug in Norderstedt: Rechnungen gefälscht

Ein Fall von Versicherungsbetrug wurde unlängst vor dem Amtsgericht Norderstedt verhandelt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein 30-jähriger Mann zuvor Rechnungen gefälscht und den Diebstahl zweier teurer Uhren zu Protokoll gegeben hatte. Die Ermittler in der Kleinstadt unweit von Hamburg kamen dem Betrüger dabei recht schnell auf die Schliche.

Der Versicherungsbetrug wurde verübt, indem der Mann nachts bei der Polizei anrief und einen Einbruch in seine Wohnung meldete. Demnach hätten die Einbrecher seine kompletten Ersparnisse in Höhe von rund 3.000 Euro entwendet. Der ausgebildete Speditionskaufmann ging in der Folge jedoch noch einen Schritt weiter und nutzte ein Bildbearbeitungsprogramm, um zwei Rechnungen für edle Uhren zu fälschen. Demnach wurden ihm auch Uhren im Wert von 7.000 Euro bzw. 24.000 Euro gestohlen, die er von der Versicherung einforderte.

Es folgte eine Anzeige wegen Einbruchsdiebstahls und eine Schadensmitteilung an die Versicherung. Die dortigen Ermittler sahen jedoch sofort, dass es sich bei den Rechnungen um plumpe Fälschungen handelt und verweigerten die Schadensregulierung. Zudem wurde Strafanzeige wegen Versicherungsbetrug gestellt.

Vor Gericht rechtfertigte sich der Mann unter anderem mit privaten Schulden in Höhe von 4.000 Euro. Zudem gab er Depressionen an, die zu einer Krankschreibung von mehr als einem Jahr geführt hätten. Als problematisch erwies sich jedoch, dass der Mann kein unbeschriebenes Blatt ist und sowohl wegen Körperverletzung als auch wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auffällig geworden war. Zudem existierte eine Bewährungsfrist nach einer Haftstrafe wegen Drogenmissbrauchs.

So kam es, dass die Richter am Ende auf eine Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten entschieden, die jedoch erneut zur Bewährung von drei Jahren ausgesetzt wird. Neben Versicherungsbetrug wird dem Mann naturgemäß auch Urkundenfälschung vorgeworfen. Der Richter wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass zum letzten Mal ein sprichwörtliches Auge zugedrückt wird. Lässt sich der Mann noch einmal etwas zuschulden kommen, so dürfte es zu einer Haftstrafe führen. Zudem wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt und bekommt einen Bewährungshelfer an seine Seite.

Quelle: Hamburger Abendblatt

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.