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Versicherungsbetrug: deutliche Zunahme vor der WM

Versicherungsbetrug: deutliche Zunahme vor der WM

Es ist Jahr für Jahr dasselbe Bild: vor einem sportlichen Großereignis wie einer Fußball-Weltmeisterschaft mehren sich die Fälle von Versicherungsbetrug. In den meisten Fällen sind es TV-Geräte oder auch mobile Geräte, die plötzlich kaputt gehen und durch die Versicherungen mit einem neueren Modell ersetzt werden sollen. Die Versicherer sind jedoch mit dem Phänomen vertraut und führen längst eigene Ermittlungen durch.

Im Rahmen der gestern gestarteten Fußball-WM in Russland ist erneut ein Anstieg der Schadensmeldungen im Bereich Haftpflicht festzustellen.Die Ermittlungen erfolgen in aller Regel nach Aktenlage und schon so ist möglich, einen Versicherungsbetrug nachzuweisen. Oftmals ist es so, dass die eingereichten Fotos eines defekten TV-Geräts nicht mit dem geschilderten Schaden korrespondieren bzw. der Schaden nicht auf diese Weise eingetreten sein kann.

In dem Moment, in dem Zweifel auftauchen, werden die Geräte zu den Ermittlern geliefert bzw. direkt vor Ort begutachtet. Es stellen sich dann die Fragen, ob der Fernseher wirklich in diesem Winkel umgefallen sein kann und ob es tatsächlich sein kann, dass ein Freund oder Verwandter einen Schaden durch Stolpern oder eine andere Unachtsamkeit verursacht hat. In den meisten Fällen lässt sich Versicherungsbetrug sehr schnell nachweisen und kann zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Darüber hinaus sind im Erfolgsfall auch strafrechtliche Konsequenzen nicht auszuschließen.

Experten sprechen von einer Erfolgsquote zwischen fünf und 15 Prozent. In diesen Fällen kann Betrug nachgewiesen werden und es ist deutlich belegbar, dass Fernseher, Smartphone oder auch Digitalkameras nicht auf die beschriebene Weise beschädigt worden sein können.

Der Versicherungsbetrug treibt teilweise seltsame Blüten. In einem Fall hatte ein Versicherungsnehmer vor einer WM ein defektes Gerät via Ebay erworben und dieses dann als Schaden gemeldet. Eine andere Situation bestand darin, dass ein und dasselbe Gerät gleich mehrfach als Schaden eingereicht wurde. Ein Unrechtsbewusstsein herrscht in aller Regel nicht und meist wird unter Verweis auf ein vermeintliches Kavaliersdelikt argumentiert.

Quelle: Stern
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.