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Versicherungsbetrug: diverse Tricks bereits bekannt

Versicherungsbetrug: diverse Tricks bereits bekannt

Dass Versicherungsbetrug sowohl in Berlin, Hamburg und München als auch in kleineren Städten vorkommt, ist hinlänglich bekannt. Es handelt sich hierbei um ein regelrechtes Massenphänomen, bei dem Experten davon ausgehen, dass jeder zehnte gemeldete Schadensfall fingiert ist. Es handelt sich dabei um Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, die in der Summe von jährlichen Schäden in Höhe von rund vier Milliarden Euro ausgehen.

Versicherungsbetrug wird vor allem dadurch begangen, dass tatsächliche Schadenssummen deutlich überhöht dargestellt werden. Zu diesem Zweck werden sogar Rechnungen mit Photoshop manipuliert und nach oben geschraubt. Eine weitere Methode ist die nachträglich Manipulation eines Schadenshergangs. Zuletzt existieren immer wieder Gefälligkeitstaten, wenn beispielsweise für einen Freund ein Schaden übernommen wird.

Aus einem Interview mit einem Versicherungsexperten geht hervor, dass vor allem TV-Bildschirme als Versicherungsbetrug geltend gemacht werden. Meist wird dabei behauptet, dass der existierende Fernseher umgeworfen wurde. Es existieren sogar Beispiele, bei denen mit einem Luftgewehr in ein TV-Gerät geschossen wurde. Seitens der Schadensregulierer existiert jedoch mittlerweile ein großes Fachwissen in Sachen Versicherungsbetrug. Ein gewisses Misstrauen herrscht insbesondere dann, wenn klare Anzeichen für Schummelei existieren. Das zeigt sich unter anderem auch in der Art und Weise, wie ein Schaden gemeldet wird, wobei sich die Versicherungsexperten vielfach auch auf ihr Gefühl und ihre Erfahrung verlassen.

Oftmals werden tatsächliche Fälle von Versicherungsbetrug dann durch gezielte Fragen oder Ermittlungen entlarvt. Meist werden die Betrüger unruhig und geben die Straftat schließlich zu. Dabei kommt Versicherungsbetrug in jeder Gesellschaftschicht und jeder Altersgruppe vor. Auch existiert in einigen Fällen eine Grauzone, in denen nicht klar erkennbar ist, ob es sich nun um einen vorsätzlichen Versicherungsbetrug in Form einer Straftat oder tatsächlich eher um ein „Kavaliersdelikt“ handelt. Hiervon hängt dann auch ab, ob ein Fall zur sofortigen Kündigung des Versicherungsvertrags kommt und sogar ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Umgekehrt ist auch nicht immer möglich, einen Versicherungsbetrug rechtssicher nachzuweisen, weswegen manche Versicherungen auch wider Willen Schäden regulieren müssen.

Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft führt eine schwarze Liste, auf der Kunden eingetragen sind, die im Verdacht stehen, Versicherungsmissbrauch und -betrug begangen zu haben. Wer im HIS eingetragen ist, zahlt höhere Beiträge, auch die Ablehnung von Verträgen kann auf einen HIS-Eintrag zurückzuführen sein. Das Verzeichnis umfasst Versicherungsschäden, Betroffene und Zeugen, die in Versicherungsfällen auffällig wurden, auch wenn deren Fall mit einer Zahlung seitens der Versicherung abgeschlossen wurde. 

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.