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Versicherungsbetrug: Ermittlungen gegen Gastronom eingeleitet

Versicherungsbetrug: Ermittlungen gegen Gastronom eingeleitet

Ein altes Gasthaus wurde in Brand gesteckt

Ein Fall von mutmaßlichem Versicherungsbetrug in Mannheim wurde vor dem dortigen Landgericht verhandelt. Angeklagt waren dabei drei Männer und eine Frau, die ein altes Gasthaus in Brand gesteckt hatten. An der vorsätzlichen Brandstiftung zum Zwecke des Versicherungsbetrugs soll auch der Eigentümer der Immobilie beteiligt gewesen sein.

Hintergrund war, dass das Restaurant „Altes Relaishaus“ ursprünglich umgebaut werden sollte. Die zuständigen Behörden waren jedoch nicht mit den eingereichten Bauplänen einverstanden. Das Gebäude stand schließlich in Flammen. Inwieweit Brandstiftung und damit Versicherungsbetrug in Mannheim nachgewiesen werden konnten, zeigte die Gerichtsverhandlung. Fakt ist, dass eine Versicherungssumme in Höhe von 250.000 Euro geflossen war und dem Brand ein Einbruch durch eine Kellerluke voranging, bei dem auch zwei Automaten aufgebrochen wurden. Ob es sich um einen fingierten Einbruch handelte, war ebenfalls Teil der Ermittlungen.

Im Oktober 2016 forderte die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Mannheim eine Haftstrafe für Peter M., elf Jahre wegen Brandstiftung und Betrug. Für seinen Plan hatte er zwei Komplizen angeheuert. Der Hauptangeklagte musste letztlich für acht Jahre ins Gefängnis, die Mittäter kamen mit milderen Strafen davon.

Tateinheit und Gesamtstrafe

Wenn ein Täter mehrere Strafgesetze auf einmal verletzt, nennt man das in Fachkreisen eine Tateinheit. Das Strafmaß für beide Rechtsverstöße wird nicht zusammengerechnet, sondern der Täter wird nach der begangenen Rechtsverletzung bestraft, die zu der schwereren Strafe führt.

Wenn Brandstiftung und Betrug vorliegen, überwiegt oft das Strafmaß für die Brandstiftung. Kommt es durch Brandstiftung zu einem Todesfall, kann der Täter mit zehn Jahren Haft bestraft werden.

Laut einer Studie von Statista in Zusammenarbeit mit YouGov sind 15 Prozent der Deutschen einem Versicherungsbetrug nicht abgeneigt, sondern sehen darin einen Kavaliersdelikt, schließlich zahlen sie ja ihre Beiträge nicht umsonst. Fünf Prozent haben sogar schon einmal Versicherungsbetrug begangen, zehn Prozent denken darüber nach. Die private Haftpflichtversicherung eignet sich dafür am besten, gefolgt von der Hausratsversicherung. Unterhaltungselektronik würden die Befragten für einen Betrug am ehesten für vertretbar halten.

Quelle: FFH

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.