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Versicherungsbetrug: Geldstrafen verhängt

Versicherungsbetrug: Geldstrafen verhängt

Vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen wurden Im Dezember 2014 zwei Unternehmer wegen Versicherungsbetrugs verurteilt. Ermittlungen hatten zuvor ergeben, dass die beiden Männer Arbeitsentgelt vorenthalten hatten und zur Veruntreuung von Arbeitsentgelt anstifteten.

Ermittler der Finanzkontrolle Singen hatten herausgefunden, dass mehrere Männer aus Osteuropa für eine Montagefirma tätig waren. Offiziell wurden die Männer als selbstständig deklariert, befanden sich jedoch de facto in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Da keine Meldung bei den Sozialkassen erfolgte, wurden die Ermittlungen aufgenommen. Der Schaden beläuft sich in diesem Fall auf 21.000 Euro. Einer der Täter war bereits wegen eines ähnlichen Vergehens vorbestraft und musste nun neben der Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro auch noch ein Betätigungsverbot hinnehmen.

In einem anderen Fall wurden Personen aus Osteuropa als selbstständige Haushaltshilfen deklariert und vermittelt. Hier belief sich der Schaden aus Schwarzarbeit auf 12.000 Euro und die Geldstrafe auf 1.350 Euro.

Das sagt der Gesetzgeber

Die Deutsche Rentenversicherung definiert Scheinselbstständigkeit wie folgt: „Als Scheinselbstständige werden Personen bezeichnet, die formal wie Selbstständige auftreten, tatsächlich jedoch abhängig Beschäftigte im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV sind.“

Arbeitgeber und -nehmer finanzieren das Sozialversicherungssystem durch ihre Beiträge. Scheinselbstständige arbeiten wie Arbeitnehmer, genießen aber keinen Kündigungsschutz, werden nicht durch das Arbeitszeitgesetz geschützt und haben kein Recht auf Urlaub. Bei Selbstständigen geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie ihre Zeit selbst einteilen können, um Risiken zu minimieren.

Arbeitgeber machen sich schuldig, wenn sie Mitarbeiter nicht in vollem Umfang anmelden. Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren, kann die Folge von Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen sein.

Neben der Gastronomie sind Branchen wie Transport- und Baugewerbe oder Dienstleister wie Friseure im Bereich Schwarzarbeit besonders häufig auffällig geworden. Das Statistische Bundesamt erfasst Schwarzarbeit in der offiziellen Berechnung des Bruttoinlandprodukts (BIP). Dabei handelt es sich aber um Schätzungen. Umfragen zufolge melden fast 88 Prozent der Haushalte in Deutschland ihre Haushaltshilfe nicht an.

Seit 2005 ist der Anteil der Schwarzarbeit um knapp fünf Prozentpunkte gesunken. Gründe dafür sind die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen sowie die vereinfachte Anmeldung über die Minijobzentrale. Einen nennenswerten Effekt könnte in Zukunft die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags haben oder eine mögliche Grundrente für Geringverdiener.

Am 18. Juli 2019 trat das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch in Kraft. Ab jetzt wird auch derjenige verfolgt, der Scheinselbständige fahrlässig beauftragt.

Schwarzarbeit kostet den deutschen Staat jedes Jahr Milliarden. Die Wirtschaftsdetektei A.M.G. DETEKTIV AG wird von Arbeitgebern mit der Aufklärung von Fällen im Bereich der Schwarzarbeit betraut. Einerseits ermitteln unsere Mitarbeiter im Verdachtsfall gegen Arbeitnehmer, die durch unangemeldete Nebentätigkeiten ihren Vorgesetzten und den Staat schädigen. Durch eine unauffällige Observation werden hierfür Beweise geliefert oder die Unschuld des Verdächtigten wird festgestellt.

Die A.M.G. DETEKTIV AG führt auch dann Ermittlungen durch, wenn Schwarzarbeit und Versicherungsbetrug zusammenkommen. Das ist der Fall, wenn während einer vorgetäuschten Krankheit Angestellte sowohl Geld von der Sozialversicherung sowie gleichzeitig vom Auftraggeber der Nebentätigkeit beziehen.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.