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Videoüberwachung in Worms: Busse werden sicherer

Videoüberwachung in Worms: Busse werden sicherer

Das Thema Videoüberwachung wurde 2015 in Worms von Vertretern der verschiedenen Parteien diskutiert. Es ging dabei vor allem um die Einführung von Kameras in den Bussen von Rheinpfalzbus. Teile der Videoüberwachung waren bereits installiert, nachdem im benachbarten Speyer schon gute Erfahrungen mit der neuen Form der Absicherung gemacht wurden.

Bei der Videoüberwachung geht es in erster Linie um die Vermeidung von Vandalismus. Ein Sprecher der regionalen Verkehrsbetriebe wies darauf hin, dass sich das Unternehmen im Einklang mit den Datenschutzrichtlinien befindet und zudem eng mit dem Betriebsrat zusammenwirkt.

Die Aufzeichnungen der Videoüberwachung werden auf Festplatten innerhalb der Busse gespeichert. Eine Löschung erfolgt nach 24 Stunden. Auf Knopfdruck ist jedoch auch eine längere Speicherung möglich, sofern eine Straftat vorliegt. Innerhalb der Verkehrsbetriebe ist nur eine kleine Anzahl von Mitarbeitern zum Auslesen und Auswerten berechtigt, womit sämtliche Forderungen der Stadt erfüllt werden. Nichtsdestotrotz hatten Vertreter von SPD, CDU und Grünen eine Prüfung gefordert und das Thema zudem an den Finanzausschuss der Stadt überwiesen.

Die Überwachung von öffentlichen Orten ist seither weiter ausgebaut worden. Videokameras beobachten an vielen Orten das Geschehen. Auf mehr Sicherheit durch Kameras setzen nicht nur die Polizei, Hallenbäder und Parkhäuser in der Innenstadt, die ihre Schranken und Parkplätze überwachen. Auch beim Einkaufen oder Spazieren im Wald können Passanten aufgenommen werden. Einige Polizeieinheiten nutzen zudem Bodycams mit Tonaufnahmen im täglichen Dienst und bei Einsätzen, sie dienen dem Schutz des Beamten oder eines Dritten in einer konkreten Gefahrensituation.

Das sagt der Gesetzgeber

An öffentlichen Plätzen ist Videoüberwachung aus berechtigten Gründen erlaubt: Zum Schutz vor Sachbeschädigung und Diebstahl und um die öffentliche Sicherheit zu wahren. Die Polizei darf Kameras und Tonaufnahmen einsetzen, um Gefahren im Straßenverkehr und Straftaten zu ermitteln.

Da diese Form der Überwachung in die Rechte der Gefilmten eingreift, sollte der Zweck der Überwachung diese überwiegen, sonst ist sie unzulässig. Sind Angestellte betroffen, gilt das im Besonderen. Wenn die Möglichkeit besteht, statt Kameras Scheinwerfer mit Bewegungsmeldern, einen Sicherheitsdienst oder Sicherheitsschlösser einzusetzen, so sollten sie der Videoüberwachung vorgezogen werden. Der Verantwortliche muss auf die Überwachung hinweisen, zum Beispiel durch Piktogramme oder Schilder. Bei der Videoüberwachung dürfen die Aufnahmen nur so lange wie erforderlich gespeichert werden.

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Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.