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Videoüberwachung: U-Bahn-Treter dingfest gemacht

Videoüberwachung: U-Bahn-Treter dingfest gemacht

Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung hat sich erst unlängst wieder gezeigt. In Berlin ging es um den so genannten „U-Bahn-Treter“, einen jungen Mann, der in einer U-Bahn-Station eine Frau eine Treppe heruntergetreten hatte. Allein aufgrund der gemachten Aufnahme konnte der Schuldige identifiziert und schließlich festgenommen werden. Dabei ist auf den Bildern zu sehen, wie eine junge Frau wie aus dem Nichts in den Rücken getreten wird und dabei mehrere Treppenstufen nach unten fällt. Die Frau hatte sich dabei den Arm gebrochen.

Hätte vor Ort keine Videoüberwachung existiert, so wäre die Tat in Berlin vermutlich nicht verfolgt worden. Auf diese Weise wurden einerseits die Ermittler in ihrer Arbeit unterstützt, andererseits handelt es sich auch um gerichtsverwertbare Beweise, die eindeutige die Urheberschaft des Täters belegen.

Kritiker bemängeln immer wieder die Notwendigkeit von Kameras im öffentlichen Raum. Dabei ist nicht nur in Berlin nachgewiesen, dass diese eine abschreckende Wirkung haben können und zudem bei der Untersuchung von Straftaten wertvolle Dienste leisten. Eine vermeintliche Prangerwirkung lässt sich dabei nicht feststellen, da es sich bei einem reinen Film nicht um ein Urteil über eine Tat handelt, sondern diese lediglich unkommentiert zu sehen ist. Entsprechend dürfte es auch schwerfallen, mit den Persönlichkeitsrechten des Täters zu argumentieren, wenn diese zuvor eine schwere oder gar gefährliche Körperverletzung begangen hat.

Problematisch an der nun in die Diskussion geratenden Videoüberwachung in Berlin ist das Tempo, mit dem die Ermittler gearbeitet haben. So dauerte es mehrere Wochen, bis die Bilder überhaupt in die Öffentlichkeit gelangten. Hinzu kam, dass es sich dabei keineswegs um einen Fahndungsaufruf handelte, sondern die Bilder vielmehr anonym den Medien zugespielt wurden. Seitens der Polizei wurde erst einmal mit einer Strafanzeige gegen den Veröffentlicher reagiert und erst, als ein privater Sicherheitsunternehmen eine Prämie für die Ergreifung des „U-Bahn-Treters“ ausgesetzt hatte, schienen die Ermittler die nötige Motivation zu haben.

Mancherorts wurde eingewendet, dass es sich bei einem gebrochenen Arm nicht um ein schweres Delikt handelt. Dem kann jedoch entgegen gehalten werden, dass der Täter auch den Tod der Frau in Kauf genommen hat und diese lediglich glimpflich davon gekommen ist. Darüber hinaus sieht das deutsche Recht auch bei einer gefährlichen Körperverletzung Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor und hat damit durchaus die Möglichkeit einer Ahndung. Zuletzt lässt sich die Heimtücke dieser Tat nicht verschweigen, da das Opfer nach aktuellem Stand der Ermittlungen vollkommen ahnungslos war.

Quelle: FAZ

Bild: Polizei Berlin

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.